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Ratgeber
Akute Bedrohung durch den Nachbarn? Sofort die 110 wählen!
McPHOTO/M. Gann/picture alliance/blickwinkel
Drohungen, Einschüchterungen oder Gewalt durch einen Nachbarn können den Alltag massiv belasten. Betroffene müssen das nicht hinnehmen. Wichtig ist, die Situation realistisch einzuschätzen, Vorfälle möglichst genau zu dokumentieren und bei akuter Gefahr sofort die Polizei zu rufen.
Beleidigungen, Drohungen, Einschüchterungen. Das kommt unter Nachbarn leider immer wieder vor. Genau so etwas ist Bewohnern eines Wohnblocks in der Neustadt widerfahren, wo ein stadtbekannter Neonazi für ein Klima der Angst sorgt.
Für viele Menschen ist eine solche Situation lediglich eine Meldung aus der Zeitung. Doch was ist zu tun, wenn man selbst vom Nachbarn bedroht wird?
Vom Nachbarn bedroht? Bei akuter Gefahr sofort die 110 wählen
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Nicht jede aggressive Äußerung erfüllt automatisch den Straftatbestand der Bedrohung. Ob eine Straftat vorliegt, prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft.
Besteht jedoch eine akute Gefahr, steht ein Angriff unmittelbar bevor oder kommt es bereits zu Gewalt, sollten Betroffene sofort den Notruf 110 wählen. Die Polizei kann die Situation sichern, Gefahren abwehren und weitere Maßnahmen einleiten.
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Für nicht akute Vorfälle können sich Betroffene an eine Polizeidienststelle wenden. In Hamburg ist eine Anzeige auch über die Onlinewache möglich. Für Notfälle ist die Onlinewache jedoch nicht geeignet.
Vorfälle möglichst genau dokumentieren
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Auch wenn es zunächst bei verbalen Drohungen oder Einschüchterungen bleibt, sollten Betroffene die einzelnen Vorfälle möglichst genau festhalten.
Hilfreich sind unter anderem:
Datum, Uhrzeit und Ort notieren
den möglichst genauen Wortlaut festhalten
Nachrichten, Briefe und E-Mails aufbewahren
digitale Inhalte beweissicher speichern
mögliche Zeugen notieren
Fotos oder Videos nur sichern, wenn sie rechtmäßig entstanden sind
Eine möglichst genaue Dokumentation kann Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten helfen, den Verlauf und die Schwere der Vorfälle einzuordnen.
Vom Nachbarn bedroht: Vertraute Nachbarn informieren
Es kann helfen, einzelne vertrauenswürdige Nachbarn über die Situation zu informieren – etwa wenn sie Vorfälle beobachtet haben oder im Notfall schnell die Polizei verständigen könnten.
Mögliche Zeugen können später für Ermittlungen oder gerichtliche Verfahren wichtig sein. Gleichzeitig kann es für Betroffene entlastend sein, nicht allein mit der Situation zu bleiben.
Andere Nachbarn sollten jedoch nicht aufgefordert werden, die betreffende Person zur Rede zu stellen, selbst einzugreifen oder den Konflikt eigenständig zu lösen. Bei einer akuten Gefahr ist die Polizei zuständig.
Bei Bedrohung Strafanzeige erstatten
Wer sich bedroht fühlt, kann sich an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Das ist grundsätzlich bei jeder Polizeidienststelle möglich.
Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf und prüft gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft, ob eine Straftat vorliegen könnte. Wiederholen sich Drohungen oder nimmt ihre Intensität zu, sollten Betroffene frühzeitig die Polizei oder eine Opferberatungsstelle kontaktieren.
Für die Anzeige sind möglichst genaue Angaben hilfreich. Dazu gehören der Wortlaut einer Drohung, Zeitpunkt und Ort sowie vorhandene Nachrichten oder die Namen möglicher Zeugen.
Vermieter oder Hausverwaltung einschalten
Wohnt die betreffende Person im selben Mietshaus, können Betroffene den Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich informieren.
Die Vorfälle sollten dabei möglichst konkret geschildert und, soweit vorhanden, belegt werden. Ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit, Ort und möglichen Zeugen kann dabei helfen.
Ob und welche mietrechtlichen Maßnahmen möglich sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Abmahnungen oder eine Kündigung setzen in der Regel nachweisbare und erhebliche Pflichtverletzungen voraus.
Schutzanordnung beim Gericht beantragen
Nach Gewalt, bestimmten Drohungen oder Nachstellungen können Betroffene beim zuständigen Gericht eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.
Das Gericht kann einer Person unter anderem untersagen,
Kontakt mit dem Opfer aufzunehmen,
sich dem Opfer zu nähern,
die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers aufzusuchen oder
sich an bestimmten Orten aufzuhalten.
Solche Anordnungen werden nicht automatisch erlassen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Schutzmaßnahmen infrage kommen, hängt vom konkreten Fall ab.
Betroffene können sich dazu bei einer Opferberatungsstelle, einem Rechtsanwalt oder dem zuständigen Amtsgericht informieren.
Vom Nachbarn bedroht: Hilfe von Opferschutzorganisationen nutzen
Niemand muss eine Bedrohung allein bewältigen. Unterstützung bietet unter anderem der WEISSE RING, eine Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer.
Opferberatungsstellen informieren über Rechte und mögliche nächste Schritte. Sie können außerdem bei der Vorbereitung auf Gespräche mit Polizei oder Behörden helfen, zu weiteren Hilfsangeboten vermitteln und Betroffene im Umgang mit den Folgen der Tat unterstützen. Auch die Polizei kann Kontakte zu regionalen Beratungsstellen vermitteln.
Was Betroffene besser vermeiden sollten
So verständlich Angst, Wut oder Hilflosigkeit sind: Betroffene sollten Drohungen nicht mit eigenen Drohungen oder Gewalt beantworten.
Sinnvoller ist es,
gefährliche Situationen zu verlassen,
Provokationen möglichst nicht zu erwidern,
vertraute Personen einzuweihen,
Vorfälle zu dokumentieren,
nicht allein zu einem klärenden Gespräch zu gehen und
bei konkreter Gefahr sofort die Polizei zu verständigen.
Wer sich unsicher fühlt, sollte nicht versuchen, die Situation ohne Unterstützung selbst zu lösen.
Frühzeitig Hilfe holen, statt auf eine Eskalation zu warten
Bedrohungen im Wohnumfeld können das Sicherheitsgefühl dauerhaft beeinträchtigen. Betroffene sollten deshalb nicht darauf hoffen, dass sich wiederholte oder zunehmend aggressive Vorfälle von allein erledigen.
Eine möglichst genaue Dokumentation, die Unterstützung vertrauter Personen sowie der Kontakt zu Polizei, Vermieter, Beratungsstellen oder Gericht können dazu beitragen, die Situation einzuordnen und geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten.
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