Es war ein Kindergeburtstag im Sommer auf einem Hinterhof in Essen-Altendorf. Und dann taucht plötzlich ein Mann auf, den alle im Viertel kennen, und "ballert zweimal in die Luft", wie der Richter es heute ausdrückte. An einem Fenster im zweiten Stock erscheint ein anderer Mann, offenbar der, dem die Wut des Schützen gilt, "dann gibt es eine wüste Beleidigungsorgie", so der Richter. Der Mann am Fenster verschwindet, der Schütze feuert zwei weitere Schüsse auf die Hausfassade ab, gibt die Waffe seinem Sohn und verschwindet.
Richter: "Eine sehr schlimme Tat"
"Stellen Sie sich das mal vor", sagt der Richter mit Blick auf den Angeklagten: "Sie würden einen Kindergeburtstag veranstalten, und dann kommt plötzlich jemand mit einer Schusswaffe und sagt: Ich bin hier der Platzhirsch. Das war eine sehr schlimme Tat."
Doch dann lobt er den Schützen in der Urteilsbegründung. Denn im Gegensatz zu fast allen Zeugen habe er im Prozess nicht gelogen, sondern reinen Tisch gemacht. Aus nichtigem Anlass sei er in Wut geraten und habe zeigen wollen, wer hier der Platzhirsch sei. Vorausgegangen war ein banaler Streit mit dem 37-jährigen Kontrahenten. Zuvor waren beide offenbar befreundet.
"Viele Zeugen, die uns angelogen haben"
Der 37-Jährige hatte vor Gericht einen ganz anderen Täter beschrieben, einen "afrikanisch aussehenden Mann mit schwarzen Locken", den er gar nicht kenne. Das sei "Lügerei", so der Richter heute, auch seine Familienangehörigen hätten vor Gericht gelogen. Zwischenzeitlich stand die Frage im Raum, ob aus Angst vor der anderen Familie. Dem widersprach der Richter: Es gebe kein Bedrohungsszenario. Aber es sei natürlich unangenehm, wenn man gegen jemanden aussagen müsse, dessen Familie um einen herum wohne.
Schütze kommt auf freien Fuß
Nach den Schüssen war der 58-jährige Täter auf der Flucht, erst vier Monate später wurde er gefasst und kam in Untersuchungshaft. Heute setzten die Richter ihn vorübergehend auf freien Fuß, gegen 10.000 Euro Kaution. Sein Sohn bekam eine 18-monatige Bewährungsstrafe, weil er dabei war und nachher die Waffe entsorgt hat. Außerdem muss er 10.000 Euro ans UNO-Flüchtlingswerk zahlen.