Fast jeder zweite Rentner in Deutschland muss nach der Steuererklärung Geld an das Finanzamt überweisen. Das geht aus einer Auswertung des Steuererklärungsanbieters smartsteuer hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach mussten rund 41 Prozent der ausgewerteten Rentner Steuern nachzahlen. Im Durchschnitt waren 1326 Euro fällig. In der Hälfte aller Fälle lag die Nachzahlung allerdings bei höchstens 499 Euro. Rund 45 Prozent erhielten eine Steuererstattung – im Durchschnitt 1383 Euro. Bei der Hälfte der Erstattungen betrug sie maximal 779 Euro. Bei rund 14 Prozent ergab sich weder eine Nachzahlung noch eine Erstattung.
Auch interessant

Grundlage der Auswertung ist eine mittlere fünfstellige Zahl von Steuerbescheiden aus dem Jahr 2025. Auffällig ist: 48,5 Prozent der Rentner verfügten neben der gesetzlichen Rente über weitere Einkünfte.
Rente: Viele Rentnerinnen und Rentner erzielen zusätzliche Einkünfte
„Auf die gesetzliche Rente führt niemand vorab Steuern ab – anders als beim Arbeitslohn, wo die Lohnsteuer direkt vom Gehalt einbehalten wird. Die volle Steuerlast wird erst mit dem Bescheid fällig“, sagte Steueranwalt und smartsteuer-Geschäftsführer Stefan Heine unserer Redaktion. Wer neben der gesetzlichen Rente etwa eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder einen Nebenjob habe, müsse deshalb häufig mit einer Nachzahlung rechnen.
Knapp die Hälfte der ausgewerteten Rentner erzielte zusätzliche Einkünfte. Am häufigsten war ein Arbeitsverhältnis (knapp 38 Prozent), gefolgt von Mieteinnahmen (gut 10 Prozent) sowie Einkünften aus Gewerbe oder Selbstständigkeit (jeweils rund 4 Prozent).
Nach Angaben von smartsteuer steigt zudem die Zahl der steuerpflichtigen Rentner weiter. „Jede Rentenerhöhung hebt den steuerpflichtigen Teil der Rente an, der einmal festgelegte Freibetrag bleibt aber gleich. So überschreiten immer mehr Rentner den Grundfreibetrag und werden überhaupt erst steuerpflichtig“, sagte Heine. Bei höheren Nachzahlungen setzten die Finanzämter anschließend häufig Steuervorauszahlungen fest.
Rente: Bund der Steuerzahler plädiert für Änderungen
Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb Änderungen bei der nachgelagerten Rentenbesteuerung. „Die Steuerpflicht darf nicht allein deshalb entstehen, weil die Inflation durch Rentenerhöhungen ausgeglichen wird“, erklärte der Verband. Rentenerhöhungen dürften nicht vollständig steuerpflichtig werden. Stattdessen müsse der prozentuale Rentenfreibetrag auch auf spätere Rentenanpassungen angewendet werden, damit Rentner nicht allein wegen des Inflationsausgleichs steuerpflichtig würden.
Auch interessant

Je nach Bundesland zeigen sich deutliche Unterschiede. Die höchsten durchschnittlichen Steuererstattungen erhielten Rentner in Hamburg mit 1733 Euro, gefolgt von Baden-Württemberg (1561 Euro) und Hessen (1543 Euro). Am unteren Ende lagen Sachsen und Sachsen-Anhalt (jeweils 1032 Euro) sowie Thüringen (1034 Euro). Die höchste Einzelerstattung verzeichnete smartsteuer in Baden-Württemberg mit 213.091,55 Euro.

Auch bei den Nachzahlungen lag Hamburg mit durchschnittlich 1772 Euro an der Spitze, gefolgt von Bremen (1655 Euro) und Rheinland-Pfalz (1527 Euro). Am niedrigsten fielen die Nachzahlungen in Sachsen-Anhalt (836 Euro), Thüringen (876 Euro) und Sachsen (939 Euro) aus. Nach Einschätzung von smartsteuer hängt das vor allem mit den regional unterschiedlichen Renten- und Einkommenshöhen zusammen.