Die vom Krebs genesenen SPD-Politiker Lars Klingbeil und Manuela Schwesig fordern, dass Krebsüberlebende eine überwundene Erkrankung nicht mehr jahrelang etwa bei bestimmten Vertragsabschlüssen angeben müssen. „Es darf nicht sein, dass eine überstandene Krebserkrankung Menschen ein Leben lang begleitet und sie bei Versicherungen, Krediten oder im Berufsleben benachteiligt“, sagt SPD-Chef Lars Klingbeil dieser Redaktion. „Wer den Krebs besiegt hat, muss auch gesellschaftlich und wirtschaftlich wieder frei nach vorn schauen können.“
Bei Klingbeil war 2014 Zungenkrebs festgestellt worden, nachdem er zeitweise stark geraucht hatte. Der 48 Jahre alte Vizekanzler ist sich sicher, er habe damals „sehr großes Glück“ gehabt. Schwesig machte 2019 eine Brustkrebserkrankung öffentlich. „Ich weiß, wie schwer die Diagnose und der Kampf gegen Krebs ist. Und wie groß die Erleichterung ist, wenn man sagen kann: Ich habe es überstanden“, sagte die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern dieser Redaktion. „Umso bitterer, wenn einem das niemand glaubt. Bei der Bank, bei der Berufswahl, sogar bei einer Adoption muss man eine längst überwundene Krankheit offenlegen. Und zahlt drauf oder wird abgelehnt. Das ist ungerecht.“
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SPD kritisiert Nachteile für ehemalige Krebserkrankte bei Vertragsabschluss, Kreditvergabe oder Adoption
Die SPD fordert deswegen ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden der Erkrankung für Krebsüberlebende. „Wer eine Krebserkrankung medizinisch überwunden hat, darf in keinem Lebensbereich dauerhaft benachteiligt werden, sei es im Versicherungs-, Kredit- oder Berufsrecht“, heißt es in einer Beschlussvorlage des SPD-Präsidiums. „Deshalb wollen wir, nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen, gesetzlich regeln, dass die Offenlegung einer überwundenen Krebserkrankung nicht mehr verlangt werden kann.“ Das Forderungspapier liegt dieser Redaktion vor, es soll in einer Schalte des SPD-Präsidiums am Montag beschlossen werden.

Vom Krebs Genesene müssten bei Versicherungsabschlüssen, Kreditvergaben, Verbeamtungen und auch bei Adoptionsverfahren die längst überwundene Diagnose offenlegen, kritisieren die Sozialdemokraten. „Die Folge sind Vertragsablehnungen, Risikoaufschläge und Leistungsausschlüsse, die auf vergangenem Krankheitsgeschehen beruhen und nicht auf aktueller medizinischer Realität.“
Nach fünf Jahren sollen Ex-Patienten die Krebserkrankung nicht mehr nennen müssen
Mit Verweis auf Regelungen in anderen EU-Ländern spricht sich die SPD dafür aus, dass die Offenlegung einer früheren Krebserkrankung in der Regel nach fünf Jahren nicht mehr verlangt werden kann. Nach einer abgeschlossenen Krebsbehandlung ist die Fünfjahresgrenze eine wichtige Marke. Bei vielen Tumoren gilt es als sehr gutes Zeichen für eine Heilung, wenn die Krankheit in diesem Zeitraum nicht zurückgekommen ist. Mediziner verweisen jedoch darauf, dass dies besonders bei bestimmten Tumorarten nicht der Fall sein muss.
Auch die Deutsche Kinderkrebsstiftung und andere Organisationen setzen sich für das Recht auf Vergessen ein. Die Kinderkrebsstiftung beschreibt auf ihrer Internetseite den Fall einer Frau, die im Alter von 15 Jahren an Krebs erkrankte. „Aufgrund meiner Vorerkrankung wurde ich als Beamtin zunächst nicht in die private Krankenversicherung aufgenommen“, schildert die Betroffene. In der gesetzlichen Krankenversicherung habe sie daher sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil selbst zahlen müssen. „Durch eine Öffnungsklausel bin ich inzwischen privat versichert, muss jedoch 30 Prozent Risikozuschläge zahlen, und sämtliche Wahlleistungen wurden abgelehnt.“

Manuela Schwesig und Lars Klingbeil: Beide SPD-Politiker waren an Krebs erkrankt.© Carsten Koall/dpa | Carsten Koall
Versicherer haben Bedenken
Versicherer erkennen „den berechtigten Wunsch der Betroffenen nach einem unbelasteten Neuanfang“ an, haben allerdings auch Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung. Aufgrund der medizinischen Fortschritte überlebten immer mehr Menschen eine Krebserkrankung und könnten nach der Behandlung wieder ein weitgehend normales Leben führen, schreibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in einem Positionspapier von April. Dies werden von den Versicherern bereits berücksichtigt, viele ehemalige Krebspatienten erhielten Versicherungsschutz inzwischen zu normalen Bedingungen oder mit geringeren Zuschlägen als früher. Trotzdem bleibe Krebs häufig eine schwere Erkrankung mit möglichen Langzeitfolgen.
„Auch nach erfolgreicher Behandlung können Rückfälle, Spätfolgen der Therapie oder bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen fortbestehen“, legt der Verband seine Sicht dar. „Es kann auch sein, dass das Risiko für andere Erkrankungen, insbesondere andere Krebsarten, erhöht ist.“ Für eine Versicherung sei es daher wichtig, zwischen medizinischer Heilung und einem Risiko zu unterscheiden, das dem der Allgemeinbevölkerung entspreche. „Wenn eine frühere Krebserkrankung nach Ablauf bestimmter Fristen nicht mehr berücksichtigt werden darf, obwohl weiterhin ein erhöhtes Risiko besteht, kann dieses Risiko nicht mehr risikogerecht im Einzelfall abgebildet werden.“ Das führe zu höheren Leistungsausgaben der Versicherer und damit auf Dauer zu steigenden Prämien für alle Versicherten.
Krebsüberlebende verdienen einen echten Neuanfang.
Lars Klingbeil
Krebs: „Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal, als Hochrisikofall behandelt werden“
Die SPD will das „Recht auf Vergessenwerden der Erkrankung“ für alle gesetzlich erfassten Fälle verwirklichen, in denen eine betroffene Person aufgrund einer wahrheitsgemäßen Selbstauskunft oder einer gesetzlich geregelten Datenübermittlung weiterhin mit einer früheren Krebserkrankung konfrontiert wird. „Dies betrifft insbesondere Finanzprodukte, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen, Kreditverträge und Hypotheken, Verbeamtungsverfahren sowie Einstellungsuntersuchungen im öffentlichen Dienst, Adoptions- und Pflegeverfahren“, heißt es in der Beschlussvorlage.
Die medizinische Expertise müsse die versicherungsmathematische Kalkulation der Risiken nach einer Krebserkrankung ergänzen „und dort, wo die Datenlage eindeutig ist, ersetzen“, fordert die SPD. Bei der gesetzlichen Ausgestaltung müssten der aktuelle Stand der Krebsforschung, wissenschaftlich belegte Rückfall- und Langzeitrisiken sowie international anerkannte medizinische Heilungskriterien maßgeblich sein. „Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal, als Hochrisikofall behandelt werden.“
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SPD-Chef Klingbeil über seine Krebs-Erkrankung: „Ich weiß, wie tief eine solche Diagnose in das eigene Leben eingreift“
Die Bestimmungen sollen regelmäßig aufgrund neuer medizinischer Erkenntnisse aktualisiert werden. Betroffene sollen nach den Vorstellungen der SPD die Möglichkeit bekommen, Verstöße gegen eine „gesetzliche Vergessenwerdenregelung“ gerichtlich geltend zu machen. „Krebsüberlebende verdienen einen echten Neuanfang“, sagte Klingbeil. „Ich weiß, wie tief eine solche Diagnose in das eigene Leben eingreift.“ In Deutschland lebten 5,5 Millionen Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden hätten, fügte Schwesig hinzu. „Sie haben ein Recht darauf, wieder ganz normal Pläne zu machen – ein Haus zu kaufen, eine Familie zu gründen. Andere europäische Länder haben das längst geregelt. Dafür brauchen wir ein Gesetz, freiwillige Zusagen reichen nicht.“