Hamburg
Sohn eingesperrt wie ein Kettenhund: Die tragische Geschichte einer Hamburger Familie
Der verzweifelte Junge kurz vor seiner Befreiung aus dem Verschlag in Billstedt.
Peter Leibing
Eine vergessene Gerichtsakte vom Flohmarkt erzählt ein düsteres Kapitel Hamburger Justizgeschichte: von einem eingesperrten Jungen und verzweifelten Eltern.
Die großformatigen Pressefotos fielen mir sofort ins Auge. Da war eine armselige Hütte zu sehen, deren kleines Fenster vergittert war. Dahinter ein verzweifelter Junge. Ich erwarb die Bilder zusammen mit einer Gerichtsakte aus dem Jahr 1974 auf der „Flohschanze“ an der Feldstraße für ein paar Euro. Es war der Nachlass eines legendären Richters und auch ein Stück Hamburger Justizgeschichte.
Harm Beyer (1936-2018) war von 1965 bis 2001 Amtsrichter in Hamburg – und was für einer! Er lehnte schon vor fast 50 Jahren Haftstrafen für Schwarzfahrer ab („Es ist doch Unsinn, solche Leute einzusperren“), schickte zwei Zechkumpane, die sich nach einer Prügelei gegenseitig angezeigt hatten, zum „Abkühlen der Gemüter“ auf einen „Gang um den Block“. Danach versöhnten sich beide, und die Verfahren wurden eingestellt. Legendär auch Beyers Urteil gegen eine junge Mutter, die 1970 im Kaufhaus einen Lederrock geklaut hatte. Sie musste zwei Kinderkleider nähen und einem Kindergarten spenden.
Harm Beyer, aufgewachsen im Karolinenviertel, war wirklich „volksnah“. Er selbst bezeichnete sich als „streng, aber gerecht“. Zweifellos hatte er ein großes Herz für arme Sünder, kleine Leute und überhaupt die vielen „Verlierer“ unserer Gesellschaft, die in seinem Gerichtssaal landeten.
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Legendärer Richter Harm Beyer fällte weises Urteil
Bestes Beispiel ist die eine Akte, die sich neben vielen Zeitungsausschnitten in seinem Nachlass fand. Die Pressefotos gehörten dazu.
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1974 standen ein Zimmermann (38) und seine Frau (37) bei Harm Beyer vor Gericht. Der Vorwurf: Körperverletzung und Freiheitsberaubung.
Die einfachen Leute waren mit ihrem geistig behinderten Sohn (16) überfordert. Er verschmierte Kot im Haus, tötete Hühner, quälte Hunde, aß Vogelkadaver und belästigte andere Kinder. Der Junge wurde zunehmend aggressiver und war nicht mehr zu bändigen.
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Eltern waren mit Sohn überfordert
In ihrer Verzweiflung wandten sich die Eltern an die staatliche Fürsorge, doch keiner reagierte. Im Spätsommer 1972 wussten die Eltern sich keinen Rat mehr und sperrten den Jungen in einen verfallenen Schuppen auf dem abgelegenen Grundstück ihrer Eltern in Billstedt. Neun Monate vegetierte der Junge dort in einem völlig verdreckten, ungeheizten Raum ohne Wasseranschluss oder Toilette. Wie ein Tier lebte dieser arme Mensch hier in dem Verschlag.
Ein Polizeibeamter führt den Jungen zum Streifenwagen.
Peter Leibing
Am 5. Mai 1973 verständigten Nachbarn endlich die Polizei, und Beamte entdeckten den 16-Jährigen. Der Junge duckte sich ängstlich ins Bett, versteckte sich hinter einer Decke. Es stank bestialisch. Im Raum stand ein Eimer, gefüllt mit Kot. Der Junge kam in die Alsterdorfer Anstalten, und dort kümmerten sich drei Betreuer nur um ihn.
Die beiden Angeklagten zeigten sich einsichtig, erklärten, sie hätten doch alles versucht, aber waren mit ihrem Jungen vollkommen überfordert. Harm Beyer teilte diese Auffassung und sprach beide frei.
Die großformatigen Pressefotos fielen mir sofort ins Auge. Da war eine armselige Hütte zu sehen, deren kleines Fenster vergittert war. Dahinter ein verzweifelter Junge. Ich erwarb die Bilder zusammen mit einer Gerichtsakte aus dem Jahr 1974 auf der „Flohschanze“ an der Feldstraße für ein paar Euro. Es war der Nachlass eines legendären Richters und auch ein Stück Hamburger Justizgeschichte.