Als der drahtige junge Mann die Polizisten vor ihm sieht, schießt ihm sofort eine Vermutung durch den Kopf. Spontan denkt er, dass es sich nicht nur um eine zufällige Kontrolle handeln kann. Sondern dass die Beamten, die ihm in der B-Ebene der S-Bahn-Station am Ledermuseum in Offenbach gegenüberstehen, seinetwegen dort sind – dass die Polizei es also auf ihn abgesehen hat. Als die Polizisten die Tüte, die er bei sich trägt, durchsuchen wollen, weigert sich der junge Mann. Schließlich wehrt er sich verbissen gegen seine Festnahme. Deshalb steht er nun als Angeklagter vor Gericht.
Im Strafprozess vor dem Landgericht Darmstadt muss sich der heute 37 Jahre alte Franco A. wegen Widerstands gegen Polizeibeamte verantworten. Vor Gericht steht er zum zweiten Mal, denn eine Staatsschutzkammer des Oberlandesgerichts Frankfurt hat den früheren Offizier der Bundeswehr im Juli 2022 wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Dem Urteil zufolge hat er außerdem illegal Waffen besessen.
Die Richter des Oberlandesgerichts sahen bei Franco A. eine rassistische, antisemitische und völkisch-nationalistische Haltung, aus der heraus er einen Terroranschlag geplant habe. In dem Prozess wurde auch offenbar, dass Franco A. seit 2015 ein Doppelleben geführt hatte, denn er hatte sich unter falschem Namen als Flüchtling aus Syrien ausgegeben. Der erste Verdacht war im Jahr 2017 auf den damaligen Oberleutnant einer deutsch-französischen Brigade gefallen, als er eine in einer Toilette auf dem Wiener Flughafen versteckte Pistole holen wollte.
Verhandlungsort: Eine Strafkammer des Landgerichts Darmstadt muss die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft untersuchen.Peter JülichDas Urteil über die Terrorpläne ist längst rechtskräftig, Franco A. sitzt derzeit seine Strafe in einem hessischen Gefängnis ab. Im neuen Prozess in Darmstadt geht es ausschließlich um den Widerstand gegen die Festnahme in der S-Bahn-Station in Offenbach im Februar 2022, also während des ersten Strafprozesses.
Videos zeigen Festnahme in S-Bahn-Station in Offenbach
Der Polizeieinsatz in der S-Bahn-Station galt tatsächlich dem Terrorverdächtigen, wie ein Beamter der Staatsschutzabteilung des Präsidiums in Offenbach als Zeuge aussagt. Der Militärische Abschirmdienst, der Geheimdienst der Bundeswehr, habe Franco A. beobachtet und die Polizei in Offenbach darüber informiert, dass er mit einer Tüte in der Hand von einem Besuch bei einem Kameraden in Straßburg zurückgekehrt und mit dem Zug auf dem Weg nach Offenbach, seiner Heimatstadt, sei. Der Abschirmdienst habe vermutet, in der Plastiktüte befänden sich Waffen – irrtümlich, wie sich später herausstellte. Deshalb habe der diensthabende Polizeiführer eine Streife geschickt, um Franco A. in der S-Bahn-Station abzufangen und zu durchsuchen.
Was dann in der B-Ebene passierte, ist auf Videos zu sehen, die im Gerichtssaal vorgeführt werden. Franco A. sagt den Beamten, er werde sich nicht, wie von ihnen verlangt, an die Wand lehnen. Seine Stimme wird immer wütender, als er ruft: „Es gibt keinen Grund. Ich bin ein freier Bürger dieses Landes.“ Schließlich brüllt er: „Ich werde mich nicht beugen.“ Dabei steht er mit dem Rücken zur Wand. Zuerst stehen ihm eine Polizistin und ein Polizist gegenüber, dann kommen eine weitere Beamtin und ein Beamter hinzu, sodass vier Personen im Halbkreis vor Franco A. stehen.
Ein zweites Video zeigt, wie er schließlich von noch mehr Uniformierten überwältigt wird. Einer der Polizisten berichtet als Zeuge, erst als er mit dem Taser, der Elektroschockwaffe, gedroht habe, habe Franco A. die Arme gehoben. Wie eine Steifenbeamtin schildert, leistete der Soldat immer noch mit einer beachtlichen Zähigkeit und Kraft Widerstand, als er schon zu Boden gerungen war: „Dann ist er mit uns an ihm dranhängend aufgestanden.“ Die Tüte in seiner Hand habe er wie sein Leben verteidigt.
Gespräche mit einem Staatsschutzbeamten bei Spaziergängen
Der Angeklagte bekommt Gelegenheit, die Kontrolle aus seiner Sicht zu schildern. Franco A. holt weit aus und berichtet, der Staatsschutz des Offenbacher Präsidiums habe ihn im Visier gehabt, seit er 2017 aus der ersten Untersuchungshaft entlassen worden sei. Als Bedingung für die Freilassung sei eine Meldeauflage angeordnet worden. Wenn er sich zweimal in der Woche beim Staatsschutz des Präsidiums gemeldet habe, sei er auf Spaziergänge mitgenommen und dabei in Gespräche verwickelt worden. Franco A. sagt, er habe damals angenommen, er sei zu diesen Spaziergängen und Gesprächen verpflichtet. Die Polizei habe ihm nicht gesagt, dass die Teilnahme freiwillig sei, sonst hätte er nicht mitgemacht.
Wegen dieser schlechten Erfahrungen mit der Polizei sei er skeptisch gewesen, als Beamte ihn in der Bahnstation kontrollieren wollten. In der Tüte habe er seine Tagebücher transportiert. Das darin Aufgeschriebene sei sein „höchstpersönliches Inneres“ gewesen, deshalb habe er die Notizbücher auf keinen Fall hergeben wollen. Aus den Tagebüchern sei im Prozess vor dem Oberlandesgericht vorgelesen worden, über Inhalte daraus sei in Medien berichtet worden. Darüber sei er „sehr unglücklich“ gewesen.
Ein inzwischen pensionierter Beamter der Staatsschutzabteilung bestätigt als Zeuge, er selbst habe Franco A. empfangen und sei mit ihm in einem Park beim Polizeipräsidium spazieren gegangen, dabei habe er sich mit ihm unterhalten. Der Polizist erinnert sich an den Offizier als einen „herausfordernden Gesprächspartner“. Ihm habe er dabei helfen wollen, sich vom Extremismus zu lösen. Ähnlich gehe der Staatsschutz der Polizei auch bei Islamisten vor. Der Beamte hebt aber hervor, sehr wohl habe er Franco A. darauf hingewiesen, dass er zu Gesprächen nicht verpflichtet sei.
Hakenkreuz auf Armbinden und Orden
Die Vorsitzende Richterin Ingrid Schroff hält dem Angeklagten vor, in der Tüte sei noch mehr gewesen als die Tagebücher, nämlich Armbinden mit Hakenkreuz und Orden mit dem Symbol der Nationalsozialisten. Franco A. ist bemüht, die Bedeutung der NS-Devotionalien herunterzuspielen. Nur auf die Tagebücher habe er Wert gelegt. Die Orden seien für ihn „bedeutungslos“, die Sammlung stamme aus seiner Familie, er habe überlegt, die Stücke auf dem Flohmarkt zu verkaufen. Schließlich führt der Angeklagte aus: „In keinster Weise handelt es sich um eine Anschlusserklärung zur Ideologie des Nationalsozialismus.“ Das Regime der Nationalsozialisten habe „unsägliches Leid über die Welt gebracht“.
Mehr sagt der Angeklagte über seine politischen Ansichten nicht. Es scheint, als wolle der bärtige Mann mit den langen lockigen Haaren sich nicht in die Karten schauen lassen. Im ersten Prozess am Oberlandesgericht hatte er sich noch ganz anders verhalten, er hatte Diskussionen mit dem Vorsitzenden geführt, die der Richter als Rechtfertigung von verschwörungstheoretischen und antisemitischen Positionen auffasste. Einmal eskalierte die Situation so sehr, dass der Richter dem Angeklagten das Wort entzog, weil dieser „antisemitischen Blödsinn“ von sich gebe.
Das Oberlandesgericht urteilte nicht über die politische Haltung des ehemaligen Offiziers. Das Gericht beschäftigte sich aber mit seinen Ansichten, um beurteilen zu können, ob darin ein Motiv für einen Terroranschlag liegen könnte. Als Beweis wurden nicht nur seine Notizen ausgewertet, es wurden auch von Franco A. aufgenommene Sprachmemos abgespielt. Darin äußert er Hochachtung für Adolf Hitler. Die Rede ist von einem „Rassenkrieg“, in dem mit der Einreise von Flüchtlingen die „deutsche Rasse“ ausgelöscht werden solle – ein Plan der Juden, die nach der Weltherrschaft strebten. Schließlich sahen die Frankfurter Richter in ihrem Urteil in dieser Haltung von Franco A. das Motiv für seine Terrorpläne.
Im Darmstädter Prozess spielt die Geisteshaltung des Angeklagten keine große Rolle, weil die Richter nur über den Widerstand bei der Festnahme zu urteilen haben. Dafür sind andere Details wichtig, zum Beispiel die Tatsache, dass Franco A. sich zwar widersetzte, indem er immer wieder die Arme wegzog, wenn ihm die Handfessel angelegt werden sollte, dass er aber die Polizisten nicht getreten oder geschlagen hat. So haben es die Beamten in ihren Zeugenaussagen beschrieben.
Ein Taschenmesser, das bei Franco A. gefunden wurde, ist ebenfalls wichtig für die Beurteilung des Geschehens. Denn dadurch, dass er es bei sich trug, wird der Widerstand zu einem besonders schweren Fall, für den das Gesetz eine Mindeststrafe von einem halben Jahr Gefängnis vorsieht. Dazu sagt der Angeklagte, er habe seit Jahren aus Gewohnheit immer ein Taschenmesser, ein französisches Bergbauernmesser, in der Hosentasche. Straftaten habe er damit nicht begehen wollen.
Der Verteidiger Moritz Schmitt-Fricke behauptet, die Polizei habe sich schon vor der Aktion in der S-Bahn-Station nicht rechtmäßig gegenüber Franco A. verhalten. Deshalb habe der Angeklagte befürchtet, bei der Kontrolle einem „rechtswidrigen Polizeihandeln ausgesetzt zu sein“. Das lasse seinen Widerstand in einem milderen Licht erscheinen.
Der Darmstädter Strafprozess ist noch nicht an sein Ende gekommen. Die Plädoyers und das Urteil stehen noch aus.