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Wohngeld: 15-Euro-Grenze der Merz-Regierung hat es in sich – wer künftig leer ausgeht

Merz-Regierung will Wohngeld kürzen: Ein Drittel der Empfänger verliert Anspruch

Stand: 21.07.2026, 13:22 Uhr

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Die geplante Wohngeld-Reform trifft 400.000 Haushalte hart. Kürzungen, Anpassungsstopp bis 2029 und eine neue 15-Euro-Grenze – wer künftig leer ausgeht.

Berlin – Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 weitreichende Änderungen am Wohngeldrecht beschlossen, wie die Bundesregierung mitteilte. Eine der einschneidendsten Neuregelungen: Wohngeld soll künftig erst ab einem Betrag von mindestens 15 Euro monatlich ausgezahlt werden. Wer weniger erhält, geht leer aus – unabhängig von der finanziellen Lage des Haushalts.

Nahaufnahme Münzen und Stift auf Antrag auf Wohngeld

Besonders Geringverdienende sowie für Rentnerinnen und Rentner trifft die Reform zum Wohngeld. (Symbolbild) © Andreas Gora/Imago

Die 15-Euro-Grenze ist eine von mehreren geplanten Änderungen. Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sieht aber noch weitere Punkte vor. Es soll darüber hinaus die Berechnungsformel für das Wohngeld so verändert werden, dass die Leistungen insgesamt geringer ausfallen, die regelmäßige Anpassung an steigende Mieten und Lebenshaltungskosten bis 2029 gestoppt wird, die Heizkostenkomponente halbiert wird und Freibeträge für Pflegebedürftige gekürzt werden.

Jeder Dritte fliegt aus der Wohngeld-Förderung – hauptsächlich Rentner betroffen

Den Berechnungen des BMWSB zufolge sollen Bund und Länder durch die Reform ab 2029 jeweils dauerhaft rund 1,08 Milliarden Euro jährlich einsparen. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) erklärte gegenüber der Rheinischen Post: „Die Kürzungen beim Wohngeld werden leider alle bisherigen Empfänger betreffen. Ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte wird rausfallen.“ Damit wären rund 400.000 der insgesamt 1,24 Millionen Haushalte, die laut Statistischem Bundesamt Ende 2024 Wohngeld bezogen haben, von einem Wegfall der Leistung betroffen.

Mehr als die Hälfte der betroffenen Haushalte – rund 638.000 von 1,24 Millionen – sind laut Wohngeldstatistik des Statistischen Bundesamts (Stand Dezember 2024) Haushalte von Rentnern und Pensionären. Sie können ihr Einkommen – anders als Erwerbstätige – kaum aus eigener Kraft steigern. Ein Umzug in eine günstigere Wohnung kommt für viele wegen der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht infrage. Wie aus dem BMWSB-Gesetzentwurf hervorgeht und der Sozialverband Deutschland in seiner Stellungnahme zitiert, dürften infolge der Reform rund 163.000 Haushalte vom Wohngeld in die Grundsicherung wechseln.

Mieterbund übt Kritik an Beschluss: „Fragwürdig, ob der Staat hier überhaupt Geld einspart“

Deutliche Kritik äußert der Deutsche Mieterbund. „93 Prozent aller Wohngeldempfänger sind Mieterhaushalte. Der Deutsche Mieterbund lehnt die geplanten Einsparungen beim Wohngeld vollumfänglich ab und fordert, diese umgehend zurückzunehmen“, erklärte Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, in einer Pressemitteilung vom 26. Juni 2026. Zudem stellt Weber-Moritz in Frage, ob die Reform dem Staat tatsächlich Einsparungen bringt: „Die Kürzungen beim Wohngeld müssen umgehend zurückgenommen werden, da fragwürdig ist, ob der Staat hier überhaupt Geld einspart.“

Ebenfalls in der gemeinsamen Pressemitteilung mit dem Mieterbund warnte Sabine Bösing, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, vor einem Dominoeffekt: „Wohnungsverluste sind vor allem für armutsgefährdete Haushalte eine reale Bedrohung. Kürzungen beim Wohngeld erhöhen dieses Risiko und erweisen sich im Ernstfall als finanzieller Trugschluss: Was der Bund einspart, verlagert sich auf die Kommunen, die für die kostenintensivere Notunterbringung aufkommen müssen und vielerorts bereits überlastet sind.“

SoVD lehnt Wohngeld-Reform „entschieden“ ab – und verweist auf Steigerung der Altersarmut

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat den Gesetzentwurf in einer Stellungnahme vom 26. Juni 2026 „entschieden“ abgelehnt. Er sieht darin eine Verschärfung der Altersarmut und übt grundlegende Kritik am finanzpolitischen Kurs der Bundesregierung: „Haushaltskonsolidierung muss sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren und darf nicht zulasten derjenigen erfolgen, die bereits heute an der Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit leben.“ Das Wohngeld sei „kein freiwilliger Sozialbonus, sondern ein unverzichtbarer Baustein zur Sicherung sozialer Teilhabe und zur Vermeidung von Armut.“

Mit dem Kabinettsbeschluss ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf zustimmen. Die neuen Regelungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bereits laufende Wohngeldbescheide sind vom Bestandsschutz erfasst und behalten bis zu ihrem regulären Ablauf ihre Gültigkeit. (Quellen: bundesregierung.de, sovd.de, Rheinische Post, mieterbund.de, bmwsb.bund.de, Statistisches Bundesamt) (jh)