everyschematic.com

Kleine Dachterrasse für große Feiern

Stand: 24.07.2026, 07:00 Uhr

Kommentare

Uns auf Google folgen

Auf dem Flachdach des Salettlgebäudes soll eine Terrasse entstehen. Sie wird vom Festsaal aus zugänglich sein.

Auf dem Flachdach des Salettlgebäudes soll eine Terrasse entstehen. Sie wird vom Festsaal aus zugänglich sein. © THOMAS PLETTENBERG

Die Käfer Gut Kaltenbrunn GmbH darf auf dem Salettlgebäude eine Dachterrasse für Hochzeiten und Feiern bauen. Mit 44 Quadratmetern ist sie eher klein.

Gmund – Eine Dachterrasse für das Salettlgebäude von Gut Kaltenbrunn – das hat die Käfer Gut Kaltenbrunn GmbH beantragt, und der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Gmund hat es in seiner jüngsten Sitzung einstimmig bewilligt. Dafür ist vorgesehen, auf dem Flachdach des Salettlgebäudes, das an den sogenannten Königsbau anschließt, eine Aufenthalts- und Rückzugsfläche von 7,50 mal 7,80 Metern auszuweisen.

Direkt im Anschluss an den Festsaal im ersten Stock soll sie sich bis knapp vor den Haupteingang des Restaurants im Erdgeschoss erstrecken und für die Gäste vom Festsaal aus barrierefrei zugänglich sein. Die tatsächliche Fläche der Dachterrasse, die mit einem Holzdeck und einem umlegbaren Metallgeländer in einem Sicherheitsabstand von 80 Zentimetern nach innen versetzt angelegt wird, beträgt etwa 44 Quadratmeter. Sie soll gastronomisch ergänzend genutzt werden, beispielsweise zu Empfängen bei Hochzeits-, Geburtstags- und Jubiläumsfeiern, die im Festsaal stattfinden.

„Warum nicht größer?“, wollte CSU-Gemeinderat Korbinian Kohler wissen, selbst Hotelier und seinerseits bewandert im Ausrichten von Events. Wenn man schon einen solchen Aufwand betreibe, dann doch so, dass auch 200 Gäste auf der Dachterrasse Platz finden sollten. Auf 44 Quadratmetern rechne sich das nicht, meinte Kohler. Wenngleich Vize-Bürgermeister Herbert Kozemko, der die Ausschusssitzung in Vertretung von Bürgermeister Besel leitete, hinsichtlich der Größe derselben Meinung war, stellte er fest: „Das ist nicht unser Thema.“ Es gehe nur darum, ob das Vorhaben so im Außenbereich planungsrechtlich zulässig sei, mit der Ortssatzung vereinbar sei und das Einvernehmen erteilt werde. Das taten die zwölf Ausschussmitglieder einstimmig.