Der graue Briefumschlag ist adressiert an einen Mann aus Neu Sandez (Nowy Sącz). Die Stadt liegt südöstlich von Krakau, im „Generalgouvernement“, wie der damals von Deutschland besetzte, aber nicht annektierte Teil Polens hieß. Die Karte trägt eine rote Briefmarke des Deutschen Reichs für zwölf Pfennig und das Konterfei des verstorbenen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg. Doch viel interessanter ist in diesem Fall der Ort, an dem sie abgeschickt wurde: das Konzentrationslager Auschwitz. Der Absender war ein 21 Jahre alter Mann aus Block 9 mit der Häftlingsnummer 613.
„Das ist ein rares Dokument“, sagt Wojciech Soczewica, Generaldirektor der Stiftung Auschwitz-Birkenau. Es stamme von einem Häftling des ersten politischen Polen-Transports, der am 14. Juni 1940 aus dem Gefängnis Tarnów zusammen mit 728 Männern nach Auschwitz deportiert worden sei. „Briefe aus dieser allerersten Phase des Lagers sind von großer Seltenheit und Bedeutung.“
Das Dokument konnte die Stiftung jüngst bei einer Onlineauktion erwerben, auf der zahlreiche Zeugnisse der Schrecken des Nationalsozialismus versteigert wurden. „Wir haben gezielt nach Dokumenten mit Auschwitz-Bezug gesucht und solche erworben, die von besonderer Bedeutung für die Forschung der Gedenkstätte sind.“
Dokumente können Aufschluss über Schicksale geben
Die dauerhafte Sicherung solcher Dokumente für die Wissenschaft ist das Ergebnis einer bemerkenswerten Dynamik, die sich im vergangenen Herbst entwickelte. Das auf Münzen und Briefmarken spezialisierte Auktionshaus Felzmann aus Neuss bot damals mehr als 600 Gegenstände und Dokumente von Opfern des Nationalsozialismus an, zumeist Briefe von KZ-Insassen oder Gestapo-Karteikarten aus mehreren aufgelösten Privatsammlungen. Auch mehrere sogenannte Judensterne offerierte das Unternehmen. Nach einer breiten öffentlichen Empörung sagte Geschäftsführer Reinhard Fischer die Auktion in letzter Minute ab.
Einer privaten Initiative um Matthias Schreiber – einen Referatsleiter der NRW-Landtagsverwaltung, der sich seit Jahren auch in seiner Freizeit intensiv der Gedenkkultur widmet – gelang es rasch, Spendengelder für den Aufkauf zugunsten der Stiftung Auschwitz-Birkenau zu organisieren. Einige Gegenstände, darunter auch Judensterne, verkaufte das Auktionshaus an eine Stiftung in Haifa, die sie dort in ihrem Museum ausstellen will.
Essensmarken aus der SS-Kantine
Dass überhaupt ein Markt existiert, auf dem derart sensible Zeitzeugnisse gehandelt werden, sei der Stiftung bis vor einem Jahr nicht bewusst gewesen, sagt Soczewica. Doch nach dem öffentlichen Aufruhr um die Auktion hätten sich immer mehr Verkäufer sowie Hinweisgeber gemeldet, die bei Händlern und Versteigerungen auf ähnliche Zeugnisse gestoßen waren.
Mit Dokument: Stiftungsleiter Wojciech SoczewicaEPDGehandelt wird praktisch mit allem – von der Postkarte mit Hitler-Briefmarke über Essensmarken für die SS-Kantine im KZ Buchenwald bis zum „Passierschein für Juden“ für das Ghetto Vilnius. Für die Stiftung seien aber vor allem die vielen Karten, Briefe und Bescheinigungen mit persönlichen Informationen interessant.
„Allein in Auschwitz kennen wir bisher nur etwa ein Drittel der Namen der Gefangenen“, sagt Soczewica. In das KZ waren zwischen 1940 und 1945 rund 1,3 Millionen Menschen deportiert worden, von denen lediglich rund 400.000 auch namentlich registriert wurden. Jedes dieser Dokumente könne deshalb potentiell die Erinnerung an einen Menschen zurückbringen oder über dessen Schicksal. „Bis heute suchen bei uns Angehörige nach ihren Vorfahren.“ Immer häufiger gebe es Fragen, ob die Gedenkstätte irgendetwas zu bestimmten Personen habe. „Das Interesse daran steigt spürbar.“ Manchmal lasse sich mit einer einzigen Postkarte der Verbleib einer ganzen Familie aufklären. Deshalb sei es so wichtig, diese privaten Dokumente „dem kommerziellen Markt zu entreißen“.
Jede Spende wird verdoppelt
Damit die Stiftung Auschwitz-Birkenau noch weitere Artefakte aus Auktionen erwerben kann, benötigt sie Geld. Schreiber und seine Mitstreiter haben deshalb das Projekt „Lagerpost – Ankauf von Dokumenten“ ins Leben gerufen. Im Rahmen einer weltweiten Patenschaftsaktion können Spender Dokumente für die Stiftung erwerben.
Zum Auftakt und noch bis Ende Juli hat sich zudem die Bethe-Stiftung aus Bergisch-Gladbach bereit erklärt, jede Einzelspende bis zu 3000 Euro zu verdoppeln. Ziel ist es, künftig über mehr Mittel zu verfügen, um neu auftauchende Dokumente auf dem freien Markt aufzukaufen. „Der private Handel mit Holocaust-Zeitzeugnissen boomt“, sagt Soczewica. Viele weitere Gegenstände konnten so bereits gesichert werden – auch mithilfe von Auktionator Fischer aus Neuss.
Auf Bitten der Stiftung Auschwitz-Birkenau erwarb er bei einer Onlineauktion in Norwegen auch eine Broschüre mit dem Titel „Die rechnerische Erfassung der Verbrennungsvorgänge“, die mit dem Stempel der wissenschaftlichen Bibliothek der damaligen I.G. Farben in Auschwitz versehen ist. Die Broschüre zählt zur dritten Lieferung von Artefakten, die Landtagspräsident André Kuper an die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau übergeben hat. Bei einem weiteren für die Gedenkstätte wichtigen Dokument ging die Stiftung allerdings leer aus. Dabei handelte es sich um ein Manuskript des früheren Auschwitzer Lagerkommandanten Arthur Liebehenschel, mit dem er sich nach dem Krieg aus der Haft in Polen auf seinen Prozess vorbereitet hatte.
Manuskript eines Auschwitzkommandanten weggeschnappt
Der Mann wurde 1948 in Polen gehenkt. Seine handschriftlichen Hinterlassenschaften aus der Haft waren lange unbekannt und erst im Zuge der Neusser Versteigerung wieder aufgetaucht, wo sie mit 6500 Euro taxiert waren. Doch sie wurden von einer Institution aus Haifa zusammen mit weiteren für Polen besonders wichtigen Dokumenten über Opfer der Massaker von Katyn aufgekauft.
„Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie katastrophal die Folgen des kommerziellen Handels sein können, wenn Orte der Erinnerung einander überbieten und sich solches Beweismaterial wegschnappen“, sagt Wojciech Soczewica. Auch deshalb setze sich die Stiftung für eine gesetzliche Regelung des Handels mit Lagerdokumenten ein.
Die Beziehungen zwischen Nordrhein-Westfalen (das Partnerregion von Schlesien ist) und der Stiftung Auschwitz-Birkenau sind seit Jahren intensiv. Als Kuratoriumsmitglied hat der frühere Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) vor einigen Jahren maßgeblich geholfen, die in der Niedrigzinsphase wegen des immensen Konservierungs- und Sanierungsbedarfs des ehemaligen KZ in finanzielle Schieflage geratene Auschwitz-Stiftung zu retten – wofür er im April die Auszeichnung „Light of Remeberance“ bekam. Bisher finanziert Polen die zahlreichen Gedenkstätten einstiger deutscher Konzentrations- und Vernichtungslager, die auf seinem heutigen Staatsgebiet liegen, weitgehend selbst.
Handel per Gesetz einschränken
Kurz vor dem 75. Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz-Birkenau erklärten sich der Bund und die 16 Bundesländer auf Initiative Nordrhein-Westfalens bereit, gemeinsam bis zu 60 Millionen Euro in den Kapitalstock der Stiftung zu geben, um die Gedenkstätte für die kommenden Generationen erhalten zu können. Dass regelmäßig Schülerfahrten nach Auschwitz stattfinden können, ist auch der Bethe-Stiftung zu verdanken, die sich seit Jahren bemüht, dass möglichst jeder Schüler aus Nordrhein-Westfalen mindestens einmal die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau besucht.
Die Veräußerung von Dokumenten soll künftig eingeschränkt werden: Werden die Opfer abermals zu Nummern?Stiftung Auschwitz-BirkenauEine weitere Folge hatte die abgesagte Neusser Auktion. Im Mai nahm der Bundesrat einstimmig einen Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen an, der darauf zielt, den Handel mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus einzuschränken. In der Begründung des Antrags heißt es, durch deren kommerzielle Verwertung bestehe die Gefahr, dass ihre vormaligen Besitzer abermals zu bloßen Nummern würden – etwa im Katalog eines Auktionshauses oder eines Onlineshops. „Wo Erinnerung zur Ware wird, gerät die Würde ins Wanken“, sagt der nordrhein-westfälische Minister für Bundesangelegenheiten Nathanael Liminski (CDU) im Gespräch mit der F.A.Z.
Bis zu drei Jahre Haft für Handel mit Dokumenten
Es sei schwer zu ertragen, dass immer wieder mit Judensternen, Tagebüchern von Verfolgten und Briefen aus Konzentrationslagern gehandelt werde. Mit Blick darauf, dass es mittlerweile kaum noch Auschwitzüberlebende gebe, seien die Dokumente von umso größerer Bedeutung. „Denn diese Dokumente widersprechen jenen, die relativieren, die leugnen oder die verdrängen wollen.“ Relikte mit unmittelbarem Bezug zur NS-Gewaltherrschaft seien keine Kuriositäten für Kataloge, sondern stille Zeugen des organisierten Verbrechens. „Sie gehören deshalb in den Raum der gemeinsamen Erinnerung.“
Nordrhein-Westfalen orientiert sich mit seinem Gesetzentwurf vor allem an Paragraph 83 des Strafgesetzbuches, der das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbietet. Das gilt auch für die Strafandrohung. Mit bis zu drei Jahren Haft oder mit Geldstrafe geahndet werden soll künftig auch der Handel mit Gegenständen, die einen unmittelbaren Bezug zu Opfern der NS-Gewaltherrschaft und ihrem Verfolgungsschicksal haben.
Gemeint sind damit neben den erwähnten Gegenständen auch amtliche Dokumente, die Namen und Anschriften der Opfer oder weitere persönliche Angaben enthalten. Das Veräußerungsverbot soll ebenfalls für die Kleidung von Häftlingen in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern oder für die sogenannten Judensterne gelten.
Kritik aus dem Auktionshaus
Zugleich regelt der Entwurf, welche Formen des An- und Verkaufs legal bleiben. Museen, Archive, Bibliotheken und andere Institutionen, deren Zweck die Bewahrung des Andenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ist, sind vom Handelsverbot ausgenommen. Erlaubt bleibt der Handel auch in Fällen berechtigter Interessen wie der wissenschaftlichen Forschung oder der Presseberichterstattung.
Die Stiftung Auschwitz-Birkenau begrüßt das Gesetzesvorhaben ausdrücklich. Soczewica lobt zugleich die Abstimmung mit Nordrhein-Westfalen bei der Sicherung der bisher aufgetauchten Dokumente. „Für diese vertrauensvolle Zusammenarbeit sind wir sehr dankbar.“ Auch sei es gelungen, eine vertrauensvolle Beziehung zu dem Neusser Auktionshaus herzustellen.
Reinhard Fischer, Inhaber und Geschäftsführer des Auktionshauses, sieht das Gesetzesvorhaben trotzdem kritisch. „Es beginnt damit, dass das Handelsverbot sehr weit gefasst sein soll“, sagt Fischer mit Blick auf Paragraph 1. Dort heißt es, dass der An- und Verkauf und die wirtschaftliche Verwertung von „amtlichen Dokumenten, Briefen und Tagebüchern“ aus der Zeit des „Dritten Reichs“ verboten sein sollen, „die einen unmittelbaren Bezug zu einem oder mehreren Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und ihrem Verfolgungsschicksal haben“.
Der Handel könnte sich in die USA und nach Israel verlagern
Fischer fragt sich, ob damit nicht auch der Handel mit Briefen von Thomas Mann verboten werden würde. „Mann musste emigrieren, war auch ein Opfer des Nationalsozialismus.“ Egal, welcher Herkunft Briefe aus der Zeit des Dritten Reichs seien, wenn er sie künftig wegen der darauf geklebten Briefmarken zur Auktion anbieten wolle, müsse er immer erst prüfen, ob es sich beim Absender und beim Empfänger möglicherweise um NS-Opfer handele.
Zudem sei wenig gewonnen, wenn es gelinge, den Handel mit den Gegenständen in Deutschland zu unterbinden. Er werde sich dann noch mehr dorthin verlagern, wo er schon jetzt stattfinde: nach Polen, Israel und in die USA. Vieles werde nur noch unter der Hand gehandelt werden und dann spurlos verschwinden, prophezeit Fischer.
Bereits an die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau übergeben: Broschüre „Die rechnerische Erfassung der Verbrennungsvorgänge“Stiftung Auschwitz-BirkenauAufwendige Kataloge wie zu der vom Hause Felzmann geplanten und dann im letzten Moment abgesagten Auktion werde es dann auch nicht mehr geben. „Kataloge sind eine Form der Dokumentation auch für die kommenden Jahrzehnte.“
Und schließlich führe das Gesetz zur faktischen Enteignung von Sammlern, bei denen es sich nach seiner Erfahrung um seriöse Persönlichkeiten handelt. Die Gegenstände, die im November zur Auktion kommen sollten, stammten überwiegend von zwei Einlieferern. Bei dem einen handle es sich um einen Wissenschaftler, der namentlich nicht in Erscheinung treten will, dessen Aufsätze aber in der Fachwelt bekannt seien.
Ein anderer Teil stamme von der Familie eines Mannes, der an den Prager Studentenprotesten gegen die deutsche Besatzung teilnahm, nach denen er und rund 1200 Personen ins KZ Sachsenhausen deportiert wurden. „Diese Leute haben für ihre Sammlungen im Laufe ihres Lebens häufig sechsstellige Beträge aufgewandt. Wieso sollte man ihnen das Recht nehmen, ihre Sammlungen ganz oder teilweise zu veräußern?“
Das Schicksal des polnischen Mannes, der 1940 nach Auschwitz deportiert wurde und die eingangs erwähnte Post aus dem Lager schrieb, konnte aufgeklärt werden. Er war Absolvent einer Offiziersanwärterschule und blieb mehr als vier Jahre in deutscher KZ-Haft. Sein Fall markiert im Archiv der Gedenkstätte ein kleines Wunder: Am 9. September 1944 gelang ihm die Flucht, er überlebte den Krieg.