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Im Norden
White-Tiger-Anwältin nennt Suizid des Stade-Killers einen „Skandal“
Dr. Christiane C. Yüksel erhebt nach dem Selbstmord von Fatih G. schwere Vorwürfe gegen den Justizvollzug.
Florian Quandt/türkische Justiz
Christiane Yüksel sagt: „Wenn ich sein Anwalt gewesen wäre, würde ich jetzt Strafanzeige gegen Verantwortliche im Justizvollzug erstatten.“
Die bekannte Hamburger Strafverteidigerin Dr. Christiane C. Yüksel findet deutliche Worte für den Tod des Sechsfach-Killers von Stade, Fatih G., in der JVA Bremervörde: „Dass er es geschafft hat, sich in seiner Zelle das Leben zu nehmen, ist ein Skandal.“ Und sie geht noch weiter: „Wenn ich sein Anwalt gewesen wäre, würde ich jetzt Strafanzeige wegen fahrlässigen Totschlags erstatten. Denn da ist offensichtlich die notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen worden.“
Yüksel weist ausdrücklich darauf hin, dass sie ihre Einschätzung ausschließlich auf die bisherige Medienberichterstattung stützt und dass sie selbst nicht in den Fall eingebunden ist. „Sollte es aber zutreffen, dass er nach seiner Verhaftung angegeben hat, es sei sein Plan gewesen, sich nach dem Blutbad in der Mutter-Kind-Einrichtung selbst zu richten, dann war er klar selbstmordgefährdet. Dann hätte er so überwacht werden müssen, dass er zum Suizid keine Gelegenheit bekommt.“
Die Hamburger Strafverteidigerin machte zuletzt Schlagzeilen, weil sie den 21-jährigen Deutschiraner Shahriar J. vor Gericht vertritt, der unter dem Pseudonym „White Tiger“ junge Menschen via Internet gequält und einen Jungen in den Selbstmord getrieben haben soll. Der Prozess läuft aktuell vor dem Landgericht Hamburg.
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Yüksel: „Notwendige Sorgfalt offenbar außer Acht gelassen“
Seitdem der 45-jährige Sechsfach-Killer von Stade, Fatih G., am vergangenen Dienstag tot in seiner Zelle gefunden wurde, diskutiert die halbe Nation darüber, wie der Suizid geschehen konnte – und ob Verantwortliche im Justizvollzug versagt haben. Yüksel betont: „Es ist ganz egal, was dem Mann vorgeworfen wurde – es gilt die Unschuldsvermutung. Er war nicht freiwillig im Gefängnis, sondern befand sich in staatlichem Gewahrsam.“ Die Beamten im Justizvollzug hätten alles unternehmen müssen, um ihn von einem Suizid abzuhalten. „So, wie es gelaufen ist, besteht hier der Verdacht des fahrlässigen Totschlags.“
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Vier der sechs Opfer von Stade: Die Jugendamtsmitarbeiter Lena G. (24, v.l.n.r.) und Suse T. (32, Name geändert) sowie Ilka L. und Michael Sch. von Mutter-Kind-Einrichtung in der Dankersstraße, in der sich das Blutbad ereignete.
Olaf Wunder/Stethu GmbH/GoFundMe/X
Der 45-jährige Fatih G. soll am 29. Juni in Stade sechs Mitarbeiter einer Jugendhilfeeinrichtung und des Jugendamts der Region Hannover erschossen haben. Hintergrund des Blutbads war ein Streit um das Umgangsrecht für seine drei Monate alte Tochter.
Nach der Tat soll Fatih G. bei der Polizei ausgesagt haben, er habe sich nach der Tat nur deshalb nicht selbst erschossen, weil er keine Munition mehr gehabt habe. Ob die Mitarbeiter der JVA von dieser Aussage wussten und wie die Aussage in die spätere Gefährdungsbeurteilung einfloss, ist offen.
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Yüksel kennt einen ähnlichen Fall
Strafverteidigerin Yüksel berichtet von einem früheren Mandanten, dessen Suizidgefahr ihr zunächst nicht bekannt gewesen sei, weil sie ihn erst seit Kurzem vertrat. „Über Weihnachten bat der Gefangene darum, er wolle in einer Isolationszelle untergebracht werden. Er nahm heimlich ein Glas mit und schnitt sich damit die Pulsadern auf und starb“, erzählt Yüksel. „Daraufhin habe ich Strafantrag wegen Verletzung der Obhutspflicht gestellt, weil die Beamten ihn nicht genau genug durchsucht hatten.“
Im Fall Fatih G. liege der Fall noch viel klarer. Es müsse geklärt werden, wer was wusste, wie die Gefahr eingeschätzt wurde und warum die Schutzmaßnahmen endeten.
Bei seiner Aufnahme in die JVA Bremervörde am 30. Juni stellten die Verantwortlichen nach offizieller Darstellung eine „Gesundheitsgefahr“ bei Fatih G. fest. Der 45-Jährige kam in einen kameraüberwachten Haftraum und wurde zunächst rund um die Uhr beobachtet.
Später lockerte die JVA die Maßnahmen schrittweise. Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums habe sich der Gefangene gegenüber einer Psychologin glaubhaft von akuten Suizidgedanken distanziert. Er sei ruhig und kooperativ gewesen, habe Kontakte zu Mitgefangenen gepflegt und Zukunftspläne geäußert.
Kontrollen kurz vor dem Suizid beendet
Am Montag, dem 20. Juli, wurde die besondere Beobachtung vollständig aufgehoben. Gegen 20.30 Uhr sahen Bedienstete Fatih G. zum letzten Mal lebend. Am nächsten Morgen lag er tot in seinem Einzelhaftraum.
Das Justizministerium erklärt, die Entscheidungen seien auf Grundlage fortlaufender psychologischer Einschätzungen getroffen worden. Nach bisherigem Stand gebe es keine Hinweise auf Fehler der JVA oder der beteiligten Psychologin. Die internen Untersuchungen laufen jedoch weiter. Auch die Staatsanwaltschaft Stade führt ein Todesermittlungsverfahren.
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