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SPD fordert Recht auf Vergessen nach Krebserkrankung

Die Zahl der Menschen in Deutschland, die schon einmal eine Krebserkrankung überstanden haben, wird auf 5,5 Millionen geschätzt. Oft haben diese Menschen wegen ihrer Vorgeschichte mit Nachteilen bei Versicherungsabschlüssen, Kreditvergaben, Verbeamtungen oder bei Adoptionsverfahren zu kämpfen. Auf Initiative mehrerer SPD-Politiker, die schon eine Krebserkrankung überstanden haben, setzt sich das Präsidium der Sozialdemokraten für ein „gesetzliches Recht auf Vergessenwerden der Erkrankung“ ein.

Die Vorlage liegt der Süddeutschen Zeitung vor, darin heißt es: „Wer eine Krebserkrankung medizinisch überwunden hat, darf in keinem Lebensbereich dauerhaft benachteiligt werden, sei es im Versicherungs-, Kredit- oder Berufsrecht.“ Deshalb wolle man, nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen, gesetzlich regeln, „dass die Offenlegung einer überwundenen Krebserkrankung nicht mehr verlangt werden kann“. Mehr als 500 000 Menschen erhielten in Deutschland demnach jedes Jahr eine Krebsdiagnose. Dank medizinischer Fortschritte gebe es zugleich immer mehr Krebsüberlebende.

Betroffene sollen das Recht auf Vergessenwerden einklagen können

„Doch wer Krebs besiegt hat, gilt in Deutschland in vielen Bereichen entgegen der medizinischen Bewertung dennoch nicht als geheilt.“ Die Folge seien häufig Vertragsablehnungen, Risikoaufschläge und Leistungsausschlüsse, die auf dem vergangenen Krankheitsgeschehen beruhen und nicht auf medizinischer Realität.

Bei dem Recht auf Vergessenwerden wird eine fünfjährige Frist nach der Heilung genannt. Das Recht solle einklagbar sein: „Betroffene sollen die Möglichkeit haben, einen Verstoß gegen die gesetzliche Vergessenwerden-Regelung gerichtlich geltend zu machen.“ Zudem soll ein Verbandsklagerecht für Patientenorganisationen eingeführt werden, „um die Durchsetzung des Rechts zu stärken und die Hürden für Einzelbetroffene zu senken“.

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Konkret soll dies angewendet werden auf alle Fälle mit einer notwendigen Selbstauskunft oder einer gesetzlich geregelten Datenübermittlung, wo bislang frühere Krebserkrankungen oft ein Nachteil sind. Dies betreffe Finanzprodukte, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen, Kreditverträge und Hypotheken, Verbeamtungsverfahren sowie Einstellungsuntersuchungen im öffentlichen Dienst, Adoptions- und Pflegeverfahren.

Die Regelung könnte wohl mehr als fünf Millionen Krebsüberlebenden in Deutschland helfen

Nach fünf Jahren sollen keine Daten mehr zu der vorherigen Erkrankung weitergegeben werden dürfen. Bei der gesetzlichen Ausgestaltung müssten der aktuelle Stand der onkologischen Forschung, wissenschaftlich belegte Rückfall- und Langzeitrisiken sowie international anerkannte medizinische Heilungskriterien maßgeblich sein, wird gefordert.

Einer der Initiatoren des Vorstoßes ist der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Adis Ahmetović, der eine Krebserkrankung überstanden hat. Mit gerade einmal 30 Jahren hatte der direkt gewählte Abgeordnete aus Hannover die Diagnose erhalten, er ging offen damit um, berichtete auch für eine einjährige Begleitung durch die SZ ausführlich über die Zeit. Damals bekam er besonders auch von Manuela Schwesig viel Unterstützung: Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern hat ihrerseits eine Brustkrebserkrankung überstanden. Auch SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil gehört zu den vom Krebs Genesenen, bei Klingbeil war 2014 Zungenkrebs festgestellt worden.

Ahmetović betonte, er sei am 11. Oktober 2024 tumorfrei gewesen, mit der nun vorgeschlagenen Regelung würde er endgültig am 11. Oktober 2029 als krebsfrei gelten. Da müssten dann Behörden, Versicherungen und Banken „vergessen, dass man Krebs hatte“, betont er. Die Regelung würde mehr als fünf Millionen Krebsüberlebenden in Deutschland helfen. „Und es kostet den Staat nichts.“

Wenn man den Krebs als Argument anführt, dürfte man gar keine Versicherungen mehr verkaufen und Kredite vergeben.

Susanne Weg-Remers, Deutsches Krebsforschungszentrum in Heidelberg

Die fünfjährige Frist nach der Heilung sei eine sinnvolle Größe, sagt Susanne Weg-Remers, die Leiterin des Krebsinformationsdienstes am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg. Denn wenn sich Krebs fünf Jahre lang nicht nachweisen lasse, sei das Risiko für einen Rückfall gering.

„Bei manchen Krebsarten wie Brustkrebs kommen auch noch nach zehn bis 20 Jahren Rückfälle vor, auch gibt es bei manchen Krebspatienten infolge bestimmter Therapien ein Risiko für einen zweiten Tumor an anderer Stelle“, so die Medizinerin. Doch dieses Risiko sei in der Regel nicht höher als das Risiko aller anderen Menschen für einen Krebs. Immerhin erkranken jeder zweite Mann und jede zweite bis dritte Frau in Deutschland im Laufe ihres Lebens an einem bösartigen Tumor. „Wenn man den Krebs als Argument anführt“, sagt Weg-Remers, „dürfte man gar keine Versicherungen mehr verkaufen und Kredite vergeben.“

Dabei bilden Krebserkrankungen kein Alleinstellungsmerkmal. Auch die Situation bei psychischen Diagnosen, die oftmals etwa einer Verbeamtung im Weg stehen, müsse reformiert werden, fordert Peter Falkai, der Direktor der Klinik für Psychiatrie am Klinikum der Universität München. Jeder vierte Mensch in Deutschland habe eine psychiatrische Diagnose, aber nur zehn Prozent seien akut erkrankt. Denn psychische Leiden entwickeln sich auch dank moderner Medizin häufig gut: „Ein Drittel der Patienten, egal, was sie haben, hat einen guten Verlauf“, betont Falkai. Die Erkrankungen heilen also oftmals aus und treten nach ein oder zwei Episoden nie wieder auf. „Es wäre auch hier sinnvoll, dass diese Diagnosen fünf Jahre nach erfolgreicher Behandlung nicht mehr berücksichtigt werden.“

Hinweis der Redaktion: Dieser Text ist die erweiterte Fassung einer früheren Version.