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Schuldspruch für blauen Wirtschaftschef: "Da geht sich eine Diversion nicht aus"

Kärnten

Prozess wegen mutmaßlicher Urkundenfälschung bei der Kärntner Wirtschaftskammer-Wahl endete mit (nicht rechtskräftiger) Geldstrafe für den Chef der Freiheitlichen Wirtschaft Kärnten

22. Juli 2026, 13:04

Außenansicht einer glänzenden Fassade mit der Aufschrift „Bezirksgericht Klagenfurt“ und einem Wappen rechts daneben. Im Hintergrund spiegelt sich ein Gebäude.
Am Bezirksgericht Klagenfurt wurde der Prozess gegen den Geschäftsführer der Freiheitlichen Wirtschaft Kärnten geführt.

"Fühlen Sie sich im Sinne des Strafantrages schuldig?", fragte die Richterin am Mittwoch am Bezirksgericht (BG) Klagenfurt. Vor ihr saß der Geschäftsführer der Freiheitlichen Wirtschaft (FW) Kärnten. Angeklagt wegen des Verdachts der Urkundenfälschung. "Ja", sagte der blaue Wirtschaftschef, "ich fühle mich schuldig. Es tut mir leid". Mit diesem Eingeständnis sollte wohl der Grundstein für eine mögliche Diversion gelegt werden. Allein: Es kam nicht dazu.

Links von der Richterin nahmen Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt und der Anwalt der Hauptwahlkommission der Wirtschaftskammer (WK) Kärnten Platz, die im Vorjahr die Anzeige gegen den langjährigen FW-Geschäftsführer eingebracht hatte. Der Grund: Die FW soll die Unterschriften von Unternehmerinnen und Unternehmern auf der Kandidatenliste für die Kärntner WK-Wahl im März 2025 dupliziert haben. Die Richterin sprach von "Urkundenfälschungen in 20 Fällen". Die Unterschriften seien "vervielfältigt und im Nachhinein eingetragen" worden.

"Tragweite nicht bewusst"

Dazu muss man sich das WK-Wahlsystem ansehen: Dabei wird zwischen zwei Erklärungen unterschieden. Eine Unterstützungserklärung braucht eine wahlwerbende Gruppe, um zur Wahl zugelassen zu werden. Wer sich selbst bewirbt, muss eine Zustimmungserklärung unterzeichnen. Diese wollen aber etliche Unternehmer, die dann plötzlich auf den Wahllisten aufpoppten, nie unterschrieben haben. "Ich war mir der Tragweite nicht bewusst", sagte der FW-Chef reumütig zur Richterin. Im Vorjahr hatte er auf STANDARD-Anfrage noch gesagt, dass "alle Unterschriften geleistet wurden. Es gibt keine Fälschung".

Da die Verhandlung auf nur 15 Minuten anberaumt war, vermuteten die Anwälte der Hauptwahlkommission, dass das Gericht eine Diversion aussprechen könnte (DER STANDARD berichtete). Und genau darum bat der Anwalt des Angeklagten auch. Das Vergehen sei kein schweres, zudem sei kein Schaden entstanden, es lägen keine general- oder spezialpräventiven Gründe für eine Verurteilung vor, "weil der Beschuldigte kein Politiker ist". Und das Kopieren der Unterschriften auf die Zustimmungserklärungen sei als Serviceleistung für die Unternehmen gedacht gewesen.

Schweres Verschulden

Dieser Argumentation folgten weder Strafverfolgung noch Richterin. Für die StA handle es sich "wegen der Vielzahl an gefälschten Unterschriften um ein schweres Vergehen". Das sah auch die Richterin so: "Bei so vielen Fälschungen kann es keine Diversion geben." Eine solche würde in der nächsten Instanz "am Landesgericht wahrscheinlich aufgehoben werden". Auf persönliches Befragen erklärte der FW-Chef wie sein Anwalt, dass "es eine Serviceleistung ist, wenn jemand nicht zehnmal unterschreiben muss". Daraufhin fragte die Richterin, ob die Unternehmer, die sich über die kopierten Unterschriften empört hatten, als Zeugen geladen werden sollten? Das verneinten Anwalt und Angeklagter aber.

In der Folge sprach die Richterin den FW-Chef der Urkundenfälschung schuldig. "Da geht sich eine Diversion nicht aus. Sie haben das mehrfach gemacht und hatten Glück, dass die Sache nicht vor dem Landesgericht verhandelt wurde." Urteil: 150 Tagessätze à 35 Euro. Das macht eine Geldstrafe von 5250 Euro.

Die Staatsanwaltschaft und der Anwalt des Angeklagten gaben keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Es gilt deshalb nach wie vor die Unschuldsvermutung. (Franz Miklautz, 22.7.2026)