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Schleswig-Holstein erlaubt Reerdigung dauerhaft: So sieht es in NRW aus

Stand: 13.07.2026, 20:30 Uhr

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In Schleswig-Holstein dürfen Menschen nun reerdigt werden. Die Bestattungsalternative ist noch neu und nicht überall zugelassen. Wie es in NRW aussieht.

Düsseldorf – Die Reerdigung ist kein Schreibfehler. Es handelt sich um eine noch relativ neue Bestattungsalternative, bei der ein verstorbener Mensch durch die Arbeit von Mikroorganismen zu fruchtbarer Erde wird. Von vielen noch kritisch beäugt, wünschen sich andere diese sanfte Variante der Bestattung. Das Bundesland Schleswig-Holstein hat sie nun erlaubt.

Mitarbeitende des Reerdigungs-Anbieters Meine Erde falten ein Tuch in einem Sarg zusammen (Archivbild)

Mitarbeitende des Reerdigungs-Anbieters Meine Erde falten ein Tuch in einem Sarg zusammen (Archivbild). In NRW ist die Reerdigung bisher nicht erlaubt. © picture alliance/dpa | Christian Charisius

Da das Bestattungsrecht in Deutschland auf Länder-Ebene ausgeübt wird, konnte sich Schleswig-Holstein so entscheiden. Seit 2022 lief hier eine Pilotphase, in der ein Modellprojekt von der Uni Leipzig begleitet und untersucht wurde.

Reerdigung in NRW möglich?

Bei der Reerdigung werden Verstorbene auf Stroh, Heu und Blumen gebettet. Ein Kokon, der sie umschließt, bietet laut der Stiftung Reerdigung die optimalen Bedingungen für die Zersetzung des Körpers. Diese übernehmen die in dem Schnittgut sowie im Menschen vorkommenden Mikroorganismen. Sie „bauen das organische Material ab und verwandeln den Körper in fruchtbare Erde“, heißt es auf der Website der Stiftung.

Ende 2024 erörterte der nordrhein-westfälische Landtag, ob das Bestattungsgesetz im Bundesland angepasst werden sollte. Damals hatten verschiedene Interessensgruppen Einwände. Der Bestatterverband NRW argumentierte zum Beispiel, dass die Nachhaltigkeit des Prozesses noch nicht abschließend geklärt sei, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mitteilte. Demnach habe der Verband auch gesagt, die Reerdigung widerspreche den „Grundlagen der Totenwürde“.

Laumann: Bedarf nach Reerdigung in Deutschland wird nicht gesehen

Marcus Schwarz von der Uni Leipzig hielt damals dagegen, dass bei einer Verbrennung im Krematorium Schädelknochen explodierten und Knochen brechen. „Ist das dann nicht unethischer, als jemanden zu reerdigen?“, fragte er laut dpa. Dennoch hielt NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) eine Änderung des Bestattungsgesetzes nicht für nötig. „Ein Bedarf in der Bevölkerung für die Zulassung von neuen Bestattungsformen wird seitens der Landesregierung nicht gesehen“, hieß es in seinem Bericht an den Ausschuss. Die Reerdigung gibt es in NRW also zumindest bisher nicht.

Eine Urne auf einem Naturfriedhof

Eine Urne auf einem Naturfriedhof: In Rheinland-Pfalz können Urnen nun auch für eine gewisse Zeit mit nach Hause genommen werden. © picture alliance/dpa | Angelika Warmuth

Es ist aber möglich, sich für die Reerdigung nach Schleswig-Holstein überführen zu lassen. Die Erde würde dann allerdings auch dort oder in Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern beigesetzt werden. Beide Bundesländer erlauben die Erde aus Reerdigungen auf ihren Friedhöfen. Dass diese unbedenklich ist, wurde in dem Modellprojekt in Schleswig-Holstein für die in dem Zeitraum durchgeführten Reerdigungen festgestellt. „Durch die im Prozess entstehenden hohen Temperaturen (bis zu 70°C über mehrere Tage) und die biochemischen Prozesse der bakteriellen Zersetzung gehen aus unserer Sicht vom normalen alltäglichen Umgang mit der ‚neuen‘ Erde keine gesundheitlichen Gefahren aus“, schrieb die Uni Leipzig an den Landtag.

Im Herbst 2025 änderte Rheinland-Pfalz sein Bestattungsgesetz. Seitdem darf unter anderem die Urne mit Asche zumindest für einige Zeit lang mit nach Hause genommen werden. Außerdem sind Flussbestattungen möglich. NRW aber hält an der Friedhofspflicht fest. Warum der Westen bremst – und was das für Angehörige heißt.