In der Debatte um flexiblere Sonntagsöffnungszeiten für den Einzelhandel spricht sich DIHK-Präsident Peter Adrian für eine Grundgesetzänderung aus. Dadurch solle die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft geklärt werden. „Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2009 auf die Weimarer Reichsverfassung bezogen, die von der ,seelischen Erhebung‘ am Sonntag spricht. Nun – das erscheint mir nicht zeitgemäß. Deshalb ist es sinnvoll, das Thema mit einer Grundgesetzänderung rechtssicher zu klären“, sagte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unserer Redaktion.
Darüber hinaus warb Adrian für eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. „Wir leben heute in einer Zeit, in der jeder rund um die Uhr im Internet einkaufen kann. Ausgerechnet der stationäre Handel unterliegt aber noch sehr starren Regeln. Bei den wenigen Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage gibt es keinen verlässlichen Rechtsrahmen, sondern hohe Klagerisiken. Das Ladenschlussgesetz ist aus meiner Sicht ein Relikt der Vergangenheit. Man sollte den Händlern selbst überlassen, ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht.“
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Sonntagsöffnungen: Läden müssten nicht öffnen, könnten aber, so Adrian
Kritik, der Sonntagsschutz könne dadurch ausgehöhlt werden, wies Adrian zurück. „Ich glaube, wir sollten den Menschen und den Händlern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zutrauen. Niemand muss jeden Sonntag öffnen. Ein Geschäft kann auch sagen: Ich öffne nur jeden zweiten Sonntag oder eben gar nicht, das mag jeder für sich entscheiden. Andere Länder zeigen, dass es funktioniert. Gerade weil soziales Zusammenleben sehr wichtig ist: Warum sollten Familien nicht auch einmal sonntags gemeinsam einkaufen gehen können, wenn sie das möchten?“
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Die Diskussion über längere Sonntagsöffnungen hat nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses neue Fahrt aufgenommen. Die Bundesregierung will zunächst längere Sonntagsöffnungen für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken ermöglichen. Handelsverbände fordern darüber hinaus eine umfassende Reform des Ladenschlussrechts.

DIHK-Präsident Adrian: Das Ladenschlussgesetz ist „ein Relikt der Vergangenheit“© picture alliance / photothek.de | Thomas Trutschel
Hintergrund sind mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das den Sonntagsschutz auf Grundlage von Artikel 140 des Grundgesetzes gestärkt hat. Dieser übernimmt Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung, wonach Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der „seelischen Erhebung“ geschützt sind. Eine Änderung dieser verfassungsrechtlichen Grundlage wäre nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat möglich.