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Der Streit um die UBS schadet dem Ruf der Schweiz: Es ist Zeit für einen Kompromiss

Kommentar

Der Streit um die UBS schadet dem Ruf der Schweiz: Es ist Zeit für einen Kompromiss

Das Parlament sollte die Warnungen der Grossbank ernst nehmen und Alternativen zum Eigenkapitalvorschlag des Bundesrates prüfen. Die Schweiz profitiert zu sehr von der UBS, um deren Einwände einfach vom Tisch zu wischen.

22.07.2026, 05.35 Uhr

6 Leseminuten


Der Hauptsitz der UBS an der Zürcher Bahnhofstrasse: Die Grossbank wehrt sich vehement gegen eine zusätzliche Verschärfung der Eigenkapitalvorgaben, findet damit bei den Behörden aber wenig Gehör.

Der Hauptsitz der UBS an der Zürcher Bahnhofstrasse: Die Grossbank wehrt sich vehement gegen eine zusätzliche Verschärfung der Eigenkapitalvorgaben, findet damit bei den Behörden aber wenig Gehör.

Pascal Mora / Bloomberg / Getty

Vor drei Jahren hielt die Schweiz den Atem an. Der Bundesrat, die Schweizerische Nationalbank (SNB), die Finanzmarktaufsicht (Finma) und die UBS verhinderten in einer dramatischen Rettungsaktion den unkontrollierten Konkurs der Credit Suisse.

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Die UBS integrierte die Krisenbank seither schneller und erfolgreicher, als viele erwartet hatten. Heute darf man, ohne zu übertreiben, sagen: Die Rettung war ein voller Erfolg. Auch dank der UBS.

Vom damaligen Schulterschluss ist allerdings nichts mehr übrig. Das Verhältnis zwischen der UBS und den Behörden ist angeschlagen, seit der Bundesrat im Frühling 2024 in seinem Bericht zur Grossbankenregulierung erstmals eine «substanzielle Erhöhung» der Eigenkapitalauflagen für die UBS angekündigt hat. Zwischen der Grossbank und den Behörden ist ein für Schweizer Verhältnisse ungewöhnlich offener Konflikt entbrannt.

Im Ausland stellt man sich immer lauter die Frage, ob die Schweiz noch bereit ist, eine Bank vom Format der UBS zu beherbergen. Das schadet dem Ruf des Landes. Es ist Zeit für einen Kompromiss im Streit um die künftigen Eigenkapitalvorschriften für die UBS. Ihn zu finden, ist Aufgabe des Parlaments.

Verhärtete Fronten

Wie verhärtet die Fronten inzwischen sind, zeigte sich Anfang Juli, als sich die Nationalbank in ihrem Finanzstabilitätsbericht hinter die Forderung des Bundesrates stellte: Die UBS solle als Konsequenz aus der CS-Krise ihre Auslandbeteiligungen künftig vollständig mit hartem Eigenkapital unterlegen. Die Massnahme sei «zielgerichtet» und «verhältnismässig».

Die UBS konterte ungewöhnlich scharf. Die Darstellung der SNB sei «irreführend», hielt die Bank in einer Stellungnahme fest. Der Ton liess aufhorchen. Inhaltlich wiederholte die Grossbank jedoch nur ihre seit langem bekannte Position: Die «Lex UBS» des Bundesrates schwäche die Wettbewerbsfähigkeit der UBS im In- und Ausland.

Tatsächlich muss die UBS als Folge der CS-Übernahme bereits deutlich mehr Eigenkapital halten. Das entspricht dem Grundsatz, der seit der Finanzkrise gilt: Je grösser und systemrelevanter eine Bank ist, desto höher die Anforderungen an ihre Kapitalisierung. Dieses Prinzip hat sich bewährt.

Mit ihrer Kritik an der Bundesratsvorlage steht die UBS im öffentlichen Diskurs trotzdem allein da. Führende Professorinnen und Professoren der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften haben sich in Gutachten hinter die Behörden gestellt. Auch in der Bevölkerung stösst eine Verschärfung der Eigenkapitalvorschriften laut einer Umfrage auf Zustimmung.

Noch mehr Eigenkapital, so die allgemeine Auffassung, ist das wirksamste Mittel, um eine weitere Rettung einer Grossbank auf Kosten der Steuerzahler zu verhindern, selbst wenn diese bereits sehr gut kapitalisiert ist. Damit könnte die Debatte eigentlich beendet sein.

Aber das wäre voreilig. Die Schweiz profitiert zu sehr von ihrer letzten global systemrelevanten Bank, um deren Einwände einfach vom Tisch zu wischen.

Die «Lex UBS» hatte von Beginn weg Schwächen, und das fängt bereits bei der grundlegenden Frage an: Warum braucht die UBS als Antwort auf die CS-Krise bei den Auslandtöchtern mehr hartes Eigenkapital?

Über der ganzen CS-Debatte schwebt eine der zentralen Lehren aus der globalen Finanzkrise von 2008. Damals war die Eigenkapitalausstattung das zentrale Problem. Im Nachgang der Krise hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, das internationale Koordinationsgremium für Aufseher und Zentralbanken, die Regeln für systemrelevante Grossbanken massiv verschärft.

In der CS-Krise 2023 zeigte sich das Problem aus Sicht des Bundesrates erneut: Die Bank hatte im Stammhaus zu wenig Eigenmittel, um sich den Folgen des Vertrauensverlusts aufseiten der Kunden und der Finanzmärkte entgegenzustellen. Der Staat musste Steuergelder aufs Spiel setzen, um eine Grossbank vor dem Zusammenbruch zu bewahren.

Jedoch gab es einen entscheidenden Unterschied zur Finanzkrise von 2008: Das Problem manifestierte sich im Frühling 2023 nur bei der Credit Suisse. Und nirgends sonst. Weder bei der UBS noch bei JP Morgan noch bei Barclays waren die sogenannten CET-1-Quoten ein Thema.

Die CS hatte ein «idiosynkratisches» Problem, wie Finanzanalysten gerne sagen. Auf gut Deutsch: Sie hatte den Schlamassel allein angerichtet.

Wie sich erst später herausstellte, verfügte die Credit Suisse im Stammhaus über viel weniger Eigenkapital, als ihre Bilanz vermuten liess. Der Grund war nicht eine Lücke im Regelwerk, sondern eine Ausnahmebewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Bank durfte in ihrem Stammhaus ihre ausländischen Tochtergesellschaften dank einem sogenannten «regulatorischen Filter» höher bewerten, als es die geltenden Buchhaltungsregeln eigentlich vorgesehen hätten. Sie durfte bei der Eigenmittelberechnung des Stammhauses sogar künftige Gewinne ihrer Auslandtöchter berücksichtigen. Die Finma unter ihrem damaligen Direktor Mark Branson genehmigte das Vorgehen 2017.

Als die Credit Suisse mitten in der Krise Auslandtöchter verkaufen wollte, rächte sich diese Sonderregelung. Die Verkäufe hätten die Überbewertungen offengelegt und ein grosses Loch in das harte Eigenkapital des Stammhauses gerissen. Die Bank war faktisch handlungsunfähig.

Heikle Ausnahmeregelung

Das Problem lag nicht in den Eigenkapitalvorschriften selbst. Diese galten auch für die UBS. Das Problem war, dass die Credit Suisse von den geltenden Regeln abweichen durfte und die Aufsicht dies zuliess.

Trotzdem will der Bundesrat das Regelwerk verschärfen, statt dafür zu sorgen, dass die bestehenden Regeln eingehalten und von den Aufsichtsbehörden vor allen Dingen durchgesetzt werden.

Mit seinem Vorschlag schliesst der Bundesrat zwar eine Schwachstelle, die bei der Credit Suisse eine zentrale Rolle spielte. Bewertungsverluste auf Auslandbeteiligungen hätten künftig keinen Einfluss mehr auf die Eigenkapitaldecke des UBS-Stammhauses. Doch die nächste Grossbankenkrise könnte ganz andere Ursachen haben. Was ist, wenn es eines Tages am Schweizer Immobilienmarkt zu einer grossen Korrektur kommt, vor der die Finma und die SNB in ihren jährlichen Berichten seit langem warnen?

Die Schweizer Tochtergesellschaften der UBS wären im Fall einer Immobilienkrise wie Anfang der 1990er Jahre im Stammhaus nur mit 30 Prozent hartem Eigenkapital unterlegt, und die für die Auslandtöchter hinterlegten 100 Prozent Eigenmittel wären am falschen Ort gebunden. Die Finma-Präsidentin Marlene Amstad sagte 2022 in einem Interview zu Recht: «Man weiss nie, aus welcher Ecke die nächste Krise kommt.»

Die neue «Too big to fail»-Regulierung braucht deshalb vor allem Massnahmen, die Banken über ihr Eigenkapital hinaus als Ganzes widerstandsfähiger machen. Unabhängig davon, wo die nächste Krise ihren Ursprung hat. Ein gutes Beispiel ist der noch immer nicht eingeführte Public Liquidity Backstop. Er würde der Nationalbank erlauben, eine gescheiterte systemrelevante Bank während ihrer Sanierung oder Abwicklung mithilfe von Garantien des Bundes mit zusätzlicher Liquidität zu versorgen. Und damit einen ungeordneten Zusammenbruch zu vermeiden.

Da der Bundesrat das Dossier an den Gesetzgeber weiterdelegiert hat, ist es nun die undankbare Aufgabe des Parlaments, die «Lex UBS» ins Ziel zu bringen. National- und Ständerat sollten neben dem 100-Prozent-Eigenkapital-Vorschlag des Bundesrates alle Alternativen sorgfältig prüfen. In seinem erläuternden Bericht zur Gesetzesvorlage skizziert er verschiedene Kompromisslösungen zum Eigenkapital, verwirft sie jedoch umgehend wieder. Dabei zeichnen sich in den Graustufen Lösungen ab.

Zu einer seriösen Debatte gehört auch die Frage der Wettbewerbsfähigkeit. Sie ist kein Feigenblatt der UBS, deren Wegfall wäre vielmehr der Preis, den die Schweiz für strengere Regulierung bezahlt.

Wie hoch dieser Preis sein könnte, lässt sich zumindest erahnen. An den Finanzmärkten, wo Anleger eigenes Geld riskieren und die Wettbewerbsfähigkeit der UBS unmittelbar bewerten, hat sich die UBS-Aktie seit der CS-Rettung deutlich schwächer als jene von vergleichbaren internationalen Konkurrenten entwickelt. Und dies, obwohl die Befürworter der neuen Eigenkapitalvorschriften deren Kosten stets als vernachlässigbar bezeichneten.

Umgekehrt legte die Aktie über Wochen deutlich zu, nachdem die Wirtschaftskommission des Ständerats im Mai angekündigt hatte, Alternativen zum Vorschlag des Bundesrates zu prüfen. Der Markt signalisiert unmissverständlich: Die künftigen Eigenkapitalvorschriften haben einen erheblichen Preis.

Niemand bestreitet: Die UBS ist mit ihrer Bilanzsumme gemessen an der Wirtschaftsleistung ihres Heimatlandes die grösste Bank der Welt. Die Schweiz musste in den vergangenen zwei Jahrzehnten zweimal eine Grossbank retten. Und wie alle systemrelevanten Grossbanken arbeitet auch die UBS mit variablen Vergütungssystemen, die erhebliche Fehlanreize schaffen können. Diese Risiken sind real, lassen sich aber nicht komplett wegregulieren.

Wer den Anspruch erhebt, jede denkbare Grossbankenkrise mit immer mehr Eigenkapital verhindern zu können, verspricht eine Sicherheit, die es nicht geben kann. Der Umgang mit Risiken steht im Zentrum des Geschäftsmodells der UBS und aller Banken; sie existieren nur, weil sie diese Risiken übernehmen. Solange die Schweiz «einen weltweit führenden» Finanzplatz beherbergen will, wie es der Bundesrat ausdrückt, wird auch sie mit diesen Risiken leben müssen.

7 Kommentare

Vladimir Rott

vor 31 Minuten

2 Empfehlungen

Die UBS profitiert zu sehr von der Schweiz, um deren Einwände einfach vom Tisch zu wischen. _________ re: «Die Schweiz profitiert zu sehr von der UBS, um deren Einwände einfach vom Tisch zu wischen.» (Lorenz Honegger/NZZ)

Stefan Hilzinger

vor 51 Minuten

4 Empfehlungen

Eigenartiger Artikel mit Realitätsverlust. Jeder weiss, dass die UBS irgendwann wieder kollabiert, und staatliche Hilfe dann nicht mehr reichen wird, weil sie zu gross ist. Von mir aus soll die UBS unbedingt gehen, und ich bin alles Andere als politisch links. Die Drohungen der Bank sind ohnehin leer. Wohin will sie denn? London hat mit dem Brexit an Bedeutung verloren, New York ist nicht geeignet, weil in den USA, Singapur ist nicht geeignet, weil gerade die asiatischen Kunden eine Bank ausserhalb Asiens suchen. Hongkong geht wegen China nicht, Frankfurt ist zu unbedeutend. Unbedingt die Bank so gestalten, dass sie für die Eidgenossenschaft kein Risiko darstellt. Die Bank ist temporär, die Eidgenossenschaft soll noch 100e Jahre strahlen❤️

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