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Corona-Attest-Ärztin Bianca Witzschel ist frei – und steht vor dem Nichts

Ohne Jubelempfang, ohne Kameras: So hat sich Dr. Bianca Witzschel ihre Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt Chemnitz gewünscht. Seit diesem Freitag ist die 69-jährige Allgemeinmedizinerin aus Moritzburg wieder auf freiem Fuß. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt, weil sie während der Corona-Pandemie laut Dresdner Staatsanwaltschaft über 1000 „unrichtige Gesundheitszeugnisse“ (Corona-Atteste) ausgestellt haben soll.

Ihre Haftstrafe hat sie zu zwei Dritteln abgesessen. Unverhältnismäßig im Vergleich zu „echten“ Straftaten, sagen ihre Unterstützer. Erst recht mit dem heutigen Blick auf gelaufene Masken- und Impfstoffgeschäfte.

Bianca Witzschel hatte im Vorfeld darum gebeten, den Entlassungstermin nicht zu einem öffentlichen Ereignis zu machen. Sie wolle „gerade keinen großen Bahnhof“ vor dem Gefängnis, auch aus Rücksicht auf ihre Mitgefangenen. Diese sollten nicht miterleben müssen, wie sie „von einer absehbar großen Menschenmenge gefeiert“ werde – was für die übrigen Insassinnen im Alltag des Strafvollzugs Nachteile nach sich ziehen könnte.

Die OAZ hat den Entlassungstermin deshalb nicht vorher veröffentlicht und war auch nicht bei ihrem Schritt in die Freiheit vor Ort. Bianca Witzschel wird dieser Zeitung demnächst in einem exklusiven Interview ihre Geschichte erzählen.

Staatsanwaltschaft: Über 1000 Atteste ohne Untersuchung

Was wurde der Allgemeinmedizinerin, die 23 Jahre lang als Hausärztin in Moritzburg tätig war, vorgeworfen? Bereits im Februar 2022 entzogen ihr die Behörden vorläufig die Approbation. Ermittler durchsuchten mehrfach Praxis und Wohnhaus. Im November 2023 begann vor dem Landgericht Dresden ein Prozess, der sich über 27 Verhandlungstage zog.

Das Gericht sah es am Ende als erwiesen an, dass die Ärztin in den Jahren 2021 und 2022 bei sogenannten „Sammelterminen“ im gesamten Bundesgebiet in 1003 Fällen Gesundheitszeugnisse ausstellte, ohne die Patienten zuvor untersucht zu haben – darunter fielen Befreiungen von der Maskenpflicht, Bescheinigungen von Impfunfähigkeit sowie Atteste gegen die PCR-Testpflicht. Die Staatsanwaltschaft sprach von hoher krimineller Energie und gewerbsmäßigem Handeln.

Zentral für die Urteilsbegründung war dabei nicht allein die Anzahl der Atteste, sondern auch der Umstand, dass Dr. Bianca Witzschel mehrere Zehntausend Euro damit verdient haben soll. Das Landgericht ließ deshalb knapp 47.000 Euro, die Dr. Witzschel durch den Verkauf der Bescheinigungen eingenommen haben soll, beschlagnahmen. Soweit die Punkte der Anklage. Die Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre und zehn Monate Haft.

Das Urteil: zwei Jahre und acht Monate. Ins Strafmaß floss zudem ein Verstoß gegen das Waffengesetz ein, denn bei einer Hausdurchsuchung wurde ein nicht zertifizierter Elektroschocker gefunden. Bis heute bestreitet Dr. Witzschel dessen Besitz.

Verteidigung: Behörden ignorierten wissenschaftliche Erkenntnisse

Witzschel-Anwalt Wilfried Schmitz und Unterstützer der Moritzburger Ärztin zeichnen ein anderes Bild. Im Verfahren habe es keinen einzigen geschädigten Patienten gegeben, mehrere Zeugen hätten vor Gericht positiv über die Ärztin ausgesagt. Sie selbst begründete ihr Handeln mit ärztlicher Gewissens- und Therapiefreiheit. Anwalt Wilfried Schmitz wirft den Behörden zudem vor, entlastende Umstände nicht ermittelt und wissenschaftliche Erkenntnisse sowie die Erfahrung der Medizinerin ignoriert zu haben.

Stattdessen habe sich die Staatsanwaltschaft auf einen Sachverständigen gestützt, der für entscheidende Beweisfragen nicht qualifiziert sei. Nach der Freilassung müsse auch die sofortige Rehabilitierung der 69-Jährigen erfolgen. Aus Unterstützerperspektive ist Bianca Witzschel weniger eine verurteilte Straftäterin als vielmehr ein Symbol dafür, dass, wer sich in der Pandemie öffentlich gegen staatliche Maßnahmen stellte, nicht mit Anerkennung, sondern mit einem harten Strafverfahren rechnen musste und noch immer rechnen muss.

Fast zwei Jahre hinter Gittern – in zwei Etappen

Insgesamt saß Dr. Bianca Witzschel deutlich länger ein, als es auf den ersten Blick scheint. Vom 28. Februar 2023 bis zur Urteilsverkündung am 17. Juni 2024 befand sie sich 476 Tage in Untersuchungshaft, danach wurde der Haftbefehl zunächst außer Vollzug gesetzt. Erst als der Bundesgerichtshof das Urteil am 19. September 2025 bestätigte, wurde es rechtskräftig.

Am 6. Februar 2026 musste die 69-Jährige den verbleibenden Teil ihrer Strafe in der JVA Chemnitz antreten – ein Antrag auf sogenannte „Halbstrafenaussetzung“ wurde zuvor abgelehnt. Nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe wurde die Vollstreckung des letzten Drittels nun gemäß § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt.

Haus verloren, Existenz zerstört

Während Bianca Witzschel in Untersuchungshaft saß, geriet sie zusätzlich in finanzielle Not. Die beschlagnahmten 47.000 Euro waren weg. Gerichts- und Anwaltskosten ließen sich aus einem laufenden Einkommen nicht mehr bestreiten, weil ihr die Approbation entzogen worden war. Im Februar 2025 wurde ihr Wohn- und Praxishaus in Moritzburg zwangsversteigert – nach Angaben von Unterstützern weit unter dem festgestellten Verkehrswert von rund 614.000 Euro. An der Versteigerung selbst durfte sie aus der Haft heraus nicht teilnehmen.

Praxis und Haus sind nicht mehr da, um darin in Freiheit zu leben. Die Approbation der 69-Jährigen ruht noch für drei Jahre. Und auch der juristische Ärger ist mit der Entlassung nicht beendet – am Landgericht Dresden steht ein weiteres Verfahren an, über dessen Zulassung noch nicht entschieden ist. Die Staatsanwaltschaft strebt mit diesem zweiten Strafverfahren eine weitere Haftstrafe und eine nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe von nicht weniger als vier Jahren an. Für Dr. Bianca Witzschel beginnt die Freiheit damit vorerst nicht mit einem Neuanfang, sondern mit offenen Fragen.

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