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Supermarkt startet bundesweiten Öl-Rückruf – ein Detail alarmiert die Behörden

Bundesweiter Öl-Rückruf: Supermarkt warnt vor bitterem und rostigem Geschmack

Stand: 16.07.2026, 18:01 Uhr

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Asiatisch kochen: Gebratene Nudeln mit Fleisch (Symbolbild)

Die asiatische Supermarktkette Go Asia ruft ein schwarzes Sesamöl zurück. Das Produkt hat die Qualitätskontrollen nicht bestanden. (Symbolbild) © Dar1930/Panthermedia/Imago

Go Asia ruft schwarzes Sesamöl bundesweit zurück. Das Produkt fiel durch Qualitätskontrollen und gilt als ungenießbar. Das müssen Kunden beachten.

München – Fans der asiatischen Küche kennen das nussige Aroma von Sesamöl nur zu gut. Für viele Gerichte ist es unverzichtbar. Doch bei einem bestimmten Produkt sollten Verbraucher jetzt genau hinschauen: Die Go Asia Deutschland GmbH hat einen Rückruf für schwarzes Sesamöl gestartet. Die Lebensmittelüberwachung hat das Öl offiziell als nicht für den menschlichen Verzehr geeignet eingestuft.

Pure Black Sesame Oil von Go Asia (Symbolbild)

Die asiatische Supermarktkette Go Asia ruft ein schwarzes Sesamöl zurück. Das Produkt hat die Qualitätskontrollen nicht bestanden. (Symbolbild) © Go Asia GmbH

Go Asia wurde nach eigenen Angaben von der Lebensmittelaufsicht darüber informiert, dass das „Pure Black Sesame Oil“ aufgrund „einer sensorischen Abweichung als nicht für den menschlichen Verzehr geeignet beurteilt wurde“. Demnach erwartet Kunden statt des typischen nussigen Aromas ein „stark rostiger und lang anhaltend bitterer Geschmack“.

Öl bei Go Asia im Rückruf: Die Details im Überblick

Der Vertrieb erfolgte über die Supermarkt-Filialen von Go Asia. Da keine einzelnen Bundesländer eingegrenzt wurden, gilt die Produktwarnung für ganz Deutschland. Bereits in der Vergangenheit gab es einen Rückruf bei Go Asia: Ein Reis-Getreide-Mix mit nicht zugelassenen Zutaten musste aus dem Sortiment genommen werden.

Bitterer Geschmack beim Sesamöl: Was Betroffene jetzt tun sollten

Wer eine Flasche mit dem entsprechenden Haltbarkeitsdatum zu Hause hat, sollte das Öl nicht mehr verwenden. Zwei Möglichkeiten stehen zur Verfügung: Entweder das Produkt entsorgen oder in einer Go-Asia-Filiale zurückgeben. Das Unternehmen erstattet den vollen Kaufpreis.

Wie das Verbraucherportal Produktwarnung.eu bestätigt, ist die Rückgabe auch ohne Kassenbon möglich. Kunden müssen also keinen Beleg vorlegen, um ihr Geld zurückzubekommen.

Checkliste für Produktrückrufe

Die Titelseite der Checkliste „Produktrückrufe“

Hier können Sie die Checkliste herunterladen © Bihlmayerfotografie/Imago & Ippen.Media

Wird ein Produkt oder ein Lebensmittel zurückgerufen, haben Sie als Verbraucher verschiedene Ansprüche. Diese Checkliste hilft dabei, die richtigen Schritte zu unternehmen und gibt Tipps, wo Sie schnell die wichtigsten Informationen finden.

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Lebensmittelrückrufe kommen in Deutschland regelmäßig vor. Zuletzt musste etwa Demeter einen Käse zurückrufen. Bei Lidl gab es indes einen Rückruf für einen Nicer Dicer. (Quellen: Produktwarnung.eu, Pressemitteilung von Go Asia, eigene Recherche) (str)