Humanitäre Katastrophe
Bericht: Zwei Drittel der Menschen in Gaza droht akuter Hunger
1,4 Millionen Personen könnten bis Jahresende in eine krisenhafte Situation geraten. Hilfsorganisationen schränken Lieferungen wegen fehlender Gelder ein
Bereits zwischen Mitte April und Ende Juni sind 59 Prozent der Einwohner von schwerem Nahrungsmangel betroffen gewesen.
Genf/Gaza – Im Gazastreifen könnten bis zum Jahresende mehr als zwei Drittel der Bevölkerung von akutem Hunger bedroht sein, wie die Initiative zur Klassifizierung der Ernährungssicherheit (IPC) mitteilte. Demnach könnten über 1,4 Millionen Menschen in eine krisenhafte oder noch dramatischere Situation geraten, da Hilfsorganisationen ihre Lieferungen wegen fehlender Gelder einschränken müssten.
Nach dem Waffenstillstand zwischen Israel und der Hamas im Oktober 2025 hatte sich die Versorgungslage zunächst deutlich verbessert. Diese Fortschritte seien nun jedoch in Gefahr, hieß es in dem Bericht. Bereits zwischen Mitte April und Ende Juni seien gut 1,2 Millionen Menschen und damit etwa 59 Prozent der Einwohner von schwerem Nahrungsmangel betroffen gewesen.
Die für humanitäre Hilfe zuständige israelische Militärbehörde COGAT wirft der radikal-islamischen Hamas vor, Hilfsgüter abzuzweigen und zu plündern. Die Beweise dafür sind jedoch oft mangelhaft. Der Gazakrieg begann mit einem Angriff der Hamas auf den Süden Israels, bei dem nach israelischen Angaben 1200 Menschen getötet und 251 Geiseln genommen wurden. Bei der anschließenden israelischen Offensive kamen nach Angaben der Gesundheitsbehörde im Gazastreifen über 73.000 Palästinenser ums Leben. (APA, 24.7.2026)
Forum: 41 Postings
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.