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Aldi verzichtet auf App-Rabatte im Tausch gegen Daten – Lidl kontert: „Niemand braucht bei uns ein Smartphone“

Aldi sagt App-Rabatten ab – Verbraucherschützer nehmen Lidl, Penny und Netto ins Visier

Stand: 23.07.2026, 21:20 Uhr

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Wer im Supermarkt sparen will, benötigt häufig eine App. Verbraucherschützer sehen das kritisch – und klagen gegen drei Discounter. Der reagiert.

München – Wer dieser Tage an Supermarkt-Kassen nach Rabatten sucht, landet schnell bei der hauseigenen App. Coupons, Sonderangebote, personalisierte Deals – vieles gibt es nur noch digital, nur für App-Nutzer, nur nach Registrierung. Wer kein Smartphone hat oder seine Daten nicht teilen möchte, schaut oft in die Röhre. Bekannte Shops mit eigenen Apps sind etwa Lidl, Netto, Penny, Rewe, Edeka, Kaufland oder auch Rossmann und dm.

Die Besitzer der Discount-Imperien Aldi und Lidl sind die reichsten Deutschen

Lidl versus Aldi, App-Rabatt versus keine App. (Symbolbild) © dpa

Aldi hat sich nun klar gegen dieses Modell positioniert: Der Discounter erklärte in einer Pressemitteilung, auf App-Rabatte zu verzichten. Aldi setze stattdessen auf den „besten Preis für alle“. Gemeint ist ein Preis an der Kasse, ohne App-Zwang und ohne Coupons. Damit rückt Aldi einen Punkt in den Mittelpunkt, den auch Verbraucherschützer seit Längerem kritisieren: Exklusive App-Rabatte können eine Zwei-Klassen-Logik erzeugen, so vzbv. Wer kein Smartphone nutze oder keine Daten teilen wolle, zahle mehr.

App-Rabatte gegen Daten: Verbraucherschützer „kritisch“

Drei Discounter sind wegen App-Rabatten rechtlich im Visier der Verbraucherschützer: Lidl, Penny und Netto. Laut vzbv gebe es ein Tauschgeschäft: Rabatte gegen persönliche Daten. Eine repräsentative Befragung im Auftrag der Verbraucherzentrale zeigt, dass 78 Prozent der Menschen Supermarkt-Apps nutzen. Zwei Drittel davon hätten deswegen schon Zusatzkäufe getätigt, die sie sonst nicht gemacht hätten. „App-Nutzer und -Nutzerinnen geben persönliche Daten preis. Supermärkte können so gezielt das Einkaufs- und Ernährungsverhalten beeinflussen. Das sehen wir kritisch“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Besonders brisant: Die tatsächliche Ersparnis durch App-Rabatte liege laut einer Untersuchung des Preisvergleichsportals Smhaggle für die dpa im Schnitt bei gerade einmal maximal zwei Prozent. Weit weniger, als viele Nutzer vermuten dürften. Knapp 29 Prozent der Nicht-Nutzer geben laut vzbv an, gezielt auf Supermarkt-Apps zu verzichten, weil sie ihre Daten nicht preisgeben wollen.

Lidl reagiert auf Kritik an der Discounter-App: Wie sieht das Unternehmen Datenschutz und Ersparnisse?

Auf eine Anfrage von Merkur.de von Ippen.Media erklärte Lidl: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Entscheidungen und Kampagnen von Mitbewerbern grundsätzlich nicht kommentieren.“ Grundsätzlich betont Lidl den Nutzen der App und verweist zugleich auf günstige Preise auch ohne Smartphone: „Günstig einzukaufen muss einfach sein – und genau das ist es bei Lidl für jeden Kunden. Wer bei Lidl einkauft, profitiert von dauerhaft niedrigen Grundpreisen und starken wöchentlichen Angeboten, die für alle Kunden gelten – und das verlässlich zum bundesweit einheitlichen Preis. Niemand braucht bei uns ein Smartphone, um verlässlich günstig einzukaufen.“

Auf die Kritik an der Höhe der Ersparnis erwidert das Unternehmen: „Schätzungen von Vergleichsportalen, die von einer durchschnittlichen Ersparnis von maximal zwei Prozent sprechen, greifen aus unserer Sicht deutlich zu kurz. Wer die Zusatz-Angebote und unsere Partnervorteile gezielt nutzt, kann ein Vielfaches dieses Wertes sparen.“ Und auch zu der Diskussion rund um den Datenschutz nimmt Lidl Bezug: „Sämtliche Nutzerdaten werden streng nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und niemals an Dritte weiterverkauft.“

Klagen gegen Supermarkt-Apps bei Penny und Netto in erster Instanz abgewiesen

Für Penny und Netto gab es bereits Urteile – und auch erste Reaktionen der Unternehmen. Ein Sprecher von Penny sagte nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Klage abgewiesen; Revision zugelassen) laut lto.de: „Wir freuen uns für unsere Kundinnen und Kunden, dass wir ihnen auch mit unserer App weiterhin attraktive Angebote unterbreiten können und das Gericht mit seiner Entscheidung unsere Auffassung bestätigt.“

Beim Discounter Netto wurde eine ähnliche Klage laut swr.de vom Oberlandesgericht Bamberg abgewiesen; das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig. In einer Stellungnahme hieß es nach Angaben von channelpartner.de: „Das Urteil bestätigt, dass Netto Marken-Discount allen Kundinnen und Kunden gleichermaßen zusätzliche Preisvorteile über die Netto-plus-App gewährt.“

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Gilt „kostenlos“ immer dann, wenn nicht mit Geld bezahlt wird? Erste Entscheidung gibt Lidl recht

Auch bei Lidl läuft das Verfahren weiter: Der vzbv wirft dem Unternehmen vor, die Lidl-Plus-App als „kostenlos“ zu bewerben, obwohl Nutzer mit Daten bezahlen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klage Ende September 2025 zunächst abgewiesen; „kostenlos“ dürfe in diesem Zusammenhang so verstanden werden, dass Nutzer kein Geld bezahlen müssen – auch wenn sie Daten preisgeben. Eine endgültige Klärung ist aber auch hier wegen der zugelassenen Revision zum Bundesgerichtshof weiterhin ausständig.

Lidl erklärt hierzu: „Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir uns zu Details derzeit nicht äußern; wir sind jedoch zutiefst von der Transparenz und Rechtmäßigkeit unseres Angebots überzeugt.“ (Verwendete Quellen: Aldi Pressemitteilung, vzbv.de, Anfrage bei Lidl, tagesschau.de, swr.de, channelpartner.de, Smhaggle/dpa, lto.de) (jh)