Ärger im Urlaub
Abzocke beim Mietwagen: Konsumentenschützer warnen vor Kostenfallen
Immer mehr Beschwerden über Mietwagenfirmen: Versteckte Gebühren, fragwürdige Schadenersatzforderungen und doppelte Versicherungen
Markus Böhm
Der Konsumentenschutz empfiehlt, Fahrzeugübergaben genau zu dokumentieren und bei Problemen schnell zu reagieren.
Der Urlaub ist gebucht, das Mietauto reserviert – und plötzlich wird die Reise teurer als geplant. Immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten melden sich, weil sie nach der Rückgabe ihres Mietwagens mit fragwürdigen Forderungen, dubiosen Gebühren oder doppelten Versicherungen konfrontiert werden. Das stellt man bei der Arbeiterkammer (AK) fest. Die Beschwerden hätten deutlich zugenommen.
In einer einschlägigen Aussendung schildert die AK, den Fall von Herrn S. Er mietete ein Auto für nur fünf Tage und erhielt danach eine Forderung über 260 Euro. Das Mietwagenunternehmen verlangte Geld für einen Kratzer, den Herr S. nachweislich nicht verursacht hatte. Trotz seiner Einwände zeigte sich die Firma zunächst uneinsichtig und verwies auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Erst nachdem sich die Konsumentinnenschützer der AK einschalteten, wurde die Forderung zurückgezogen, heißt es.
"Das ist leider kein Einzelfall", wird AK-Konsumentinnenberater Mario Pataki zitiert. "Nicht nur an beliebten Urlaubszielen im Ausland, sondern auch in Österreich häufen sich derzeit Beschwerden über Mietwagenfirmen. Immer häufiger berichten Konsumentinnen und Konsumenten von fragwürdigen Abbuchungen und undurchsichtigen Gebühren."
Undurchsichtige Gebühren
Besonders oft landen ähnliche Probleme auf den Schreibtischen der AK-Beraterinnen und -Berater: So werden etwa Tage nach der Fahrzeugrückgabe plötzlich hohe Beträge für angebliche Kratzer, Verschmutzungen oder sogar ausgelöste Rauchmelder verrechnet – selbst dann, wenn die Betroffenen Nichtraucher sind.
Ein weiteres Ärgernis seien undurchsichtige Strafgebühren. Manche Unternehmen verrechnen mehr als 100 Euro für angebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, ohne genaue Angaben zu Ort, Zeitpunkt oder Belegen vorzulegen. Auch versteckte Auslandszuschläge sorgen regelmäßig für Ärger. Wer mit dem Mietwagen eine Grenze überquert, muss teils hohe Pauschalen zahlen, die bei der Buchung nicht ausreichend ausgewiesen wurden, heißt es.
Dazu kommen sogenannte "No-Show"-Klauseln: Wer das Fahrzeug verspätet abholt, riskiert unter Umständen nicht nur den Verlust des Autos, sondern auch des bereits bezahlten Mietpreises. Ebenfalls häufig sind Beschwerden über doppelte Versicherungen. Obwohl Kundinnen und Kunden bereits bei der Online-Buchung einen Versicherungsschutz abgeschlossen haben, wird ihnen bei der Abholung oft eine weitere Police als angeblich unverzichtbar verkauft.
Die AK rät deshalb zu besonderer Vorsicht: Vor der Buchung sollten Bewertungen nicht nur auf Buchungsplattformen, sondern auch auf Google und anderen Portalen geprüft werden. Oft lohne sich die direkte Buchung beim Anbieter. Außerdem empfiehlt die Arbeiterkammer, das Fahrzeug bei Übernahme und Rückgabe lückenlos mit Fotos und Videos zu dokumentieren. Alle bereits vorhandenen Schäden sollten im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Wer dennoch mit unerwarteten Abbuchungen oder Forderungen konfrontiert wird, sollte rasch reagieren und sich gegebenenfalls an die AK wenden. (Markus Böhm, 16.7.2026)
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