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Tesla: Generalstaatsanwaltschaft weist Beschwerde in Abhör-Affäre zurück

Tesla: Generalstaatsanwaltschaft weist Beschwerde in Abhör-Affäre zurück

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen einen Sekretär der IG Metall eingestellt. Tesla wollte weitere Ermittlungen erzwingen – ohne Erfolg.

Sönke Iwersen, Michael Verfürden 27.07.2026 - 17:53 Uhr

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Tesla-Chef Elon Musk (links), Gigafactory-Werksleiter André Thierig: Beschwerde des US-Elektroautobauers wurde „als unbegründet verworfen“. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PR

Düsseldorf. Tesla ist mit dem Versuch gescheitert, ein eingestelltes Ermittlungsverfahren gegen einen Sekretär der Gewerkschaft IG Metall wieder in Gang zu bringen. Wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg dem Handelsblatt bestätigte, hat die Behörde die Beschwerde des US-Elektroautobauers „als unbegründet verworfen“.

Tesla hatte Strafanzeige gestellt, nachdem ein Sitznachbar des Gewerkschafters in einer Betriebsratssitzung am 10. Februar ein leuchtendes Mikrofon-Symbol auf dessen Laptop bemerkt hatte. Der Verdacht: Die Sitzung könnte heimlich aufgezeichnet worden sein.

Die Polizei wurde gerufen, das Gerät beschlagnahmt. Die Auswertung des Laptops übernahm das Brandenburger Landeskriminalamt (LKA). Ende März lag das Gutachten vor. Auf dem Notebook fanden sich keine Hinweise auf eine Aufnahme. Auch gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass das Mikrofon zur fraglichen Zeit eingeschaltet war.

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Eine geheime Tonaufnahme zeigt, wie der Manager vor versammelter Belegschaft gegen die Gewerkschaft austeilt. Die Wutrede von Elon Musks Statthalter in Grünheide könnte Konsequenzen haben.

Das blaue Symbol ließ sich dem LKA zufolge anders erklären. Ein Videokonferenzprogramm lief seit dem Vormittag im Hintergrund. Am 8. April stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den IG-Metall-Sekretär ein und ordnete die Rückgabe des Laptops an.

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