Westpfalz-Raumordnungsplan Wegen Fledermäusen und Kampfpiloten: Alle drei Zweibrücker Windkraftgebiete aus Planung gestrichen
Zweibrücken · Im neuen Raumordnungsplan-Entwurf der Planungsgemeinschaft Westpfalz sind die drei Zweibrücker Vorranggebiete für Windenergienutzung nun nicht mehr ausgewiesen. Damit wird der schon lange geplante Bau zwei über 260 Meter hoher Windräder im Wald bei Mittelbach, gegen den eine Bürgerinitiative gekämpft hat, deutlich unwahrscheinlicher.
23.07.2026
, 21:17 Uhr
Südwestlich vom Wahlerhof bei Mittelbach-Hengstbach sollten zwei über 260 Meter hohe Windräder hochgezogen werden. Dieses Vorhaben könnte – nachdem die Planungsgemeinschaft Westpfalz das Baugebiet aus dem Raumordnungsplan-Entwurf genommen hat – nun aber Geschichte sein.
Foto: Rainer Ulm
Der Verein Pro Dörrenbachwald hat in seinem langen Kampf gegen Windräder einen Sieg errungen. „Wir haben es geschafft!“, freut sich Gerhard Freimann, der stellvertretende Vereinsvorsitzende, in einem Brief an unserer Zeitung. Demnach habe die Planungsgemeinschaft Westpfalz (PGW), die in der Region für die Planung von Windenergieanlagen zuständig ist, „die Flächen zum Buchwald aus ihrem Raumordnungsplan genommen“. Es handelt sich um zwei über 260 Meter hohe Windräder, die im Zweibrücker Stadtteil Mittelbach-Hengstbach, südwestlich des Wahlerhofs, gebaut werden sollten.
Raumordnungsplan-Entwurf ist derzeit öffentlich einsehbar
Und nicht nur dieses Vorranggebiet mit dem Namen „Hornbach“ fehlt im neuen Raumordnungsplan, dessen aktualisierter Entwurf noch bis 14. August unter der Adresse www.pg-westpfalz.de/regionalplanung/raumordnungsplan/ im Internet ausgelegt ist. Auch die anderen beiden ursprünglich vorgesehenen Zweibrücker Windparks auf der Weißen Trisch (oberhalb des Stadtteils Ernstweiler, wo auf benachbarter Homburg-Einöder Gemarkung schon Windräder stehen) und im Stadtteil Oberauerbach (auf den Höhen) sucht man im Raumordnungsplan vergebens.
Windräder-Bau in Zweibrücken zwar nicht ausgeschlossen – aber deutlich unwahrscheinlicher
Dass die umstrittenen Windräder tatsächlich nicht gebaut werden, ist zwar noch nicht sicher, aber zumindest sehr wahrscheinlich, wie Vereinsvize Freimann glaubt. Denn die Windenergieanlagen-Betreiberin, die Münchner „Bay Wa r.e.“, könnte den Bau der Windräder zwar nach wie vor bei der rheinland-pfälzischen Struktur- und Genehmigungsdirektion in Neustadt beantragen. Ob die (SGD Süd) das Vorhaben aber vor dem Hintergrund der Entscheidung der Planungsgemeinschaft erlaubt, ist zu bezweifeln. Vereinsvize Freimann ist sich ziemlich sicher: „Die Begründung der PGW erschwert die Genehmigung durch die SGD Süd deutlich.“
Planungsgemeinschaft Westpfalz wägt Argumente auf 313 Seiten ab
Die PGW stellt – nach einer Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Windkraftplänen – in ihrer jetzt veröffentlichten sogenannten Synopse (einer 313 Seiten langen Gegenüberstellung von Stellungnahmen der Gebietskörperschaften, Institutionen, Privateinwendern und den PGW-Kommentaren) fest: „Im Rahmen der regionalplanerischen Gesamtabwägung entfällt das Cluster 69 ,Hornbach‘ vollständig. Die Potentialflächen SWP 031 und SWP 037 (die Flächen südwestlich des Wahlerhofs, Anm. d. Red.) entfallen im Zuge der regionalplanerischen Gesamtabwägung aufgrund des im Zuge der Weiterentwicklung des Planentwurfes neu aufgenommenen Kriteriums: Ausschluss von Flächen in einem Umkreis von 500 Metern um Natura 2000-Gebiete … mit der windenergiesensiblen kollisionsgefährdeten Zielart Bechsteinfledermaus.“
Vor allem der Naturschutz hat obsiegt
Zur Erklärung: Mit „Natura 2000“ ist das weltweit größte grenzüberschreitende Netz aus Schutzgebieten gemeint. Es wurde von der Europäischen Union ins Leben gerufen, um gefährdete wildlebende heimische Arten und deren natürliche Lebensräume über Ländergrenzen hinweg zu erhalten. Es besteht aus EU-Vogelschutzgebieten und Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten). Vor allem der Naturschutz hat also obsiegt.
Wofür sich bereits der Mittelbach-Hengstbacher Ortsvorstehers Aaron Holaus (FWG) in seiner Stellungnahme starkgemacht hatte. Er schrieb an die PGW: „Sehr geehrte Damen und Herren, als Ortsvorsteher von Mittelbach-Hengstbach spreche ich mich klar gegen die Ausweisung von Windenergieflächen im Bereich ,Wahlerhof‘ aus. Begründung: Im Gebiet kommen nachweislich streng geschützte Arten vor, insbesondere zahlreiche Rotmilane mit vielen Horsten. Zudem sind dort viele Fledermausarten und Wildkatzen beheimatet sowie viele seltene Vogelarten wie Wiedehopf, Kiebitz, Waldschnepfe und Neuntöter treten dort ebenfalls auf. Bei einer Ortsbegehung konnte ich selbst mehrere Rotmilane gleichzeitig beobachten. Zahlreiche Bürger, Jäger sowie Nabu-Mitglieder bestätigen die Vorkommen; der Nabu hat hierzu auch ein Gutachten erstellt, welches scheinbar noch keine Berücksichtigung fand. Aus diesen Gründen fordere ich, die Fläche ,Wahlerhof‘ nicht in die Ausschreibung aufzunehmen.“
Keine Windräder mehr auf Weißer Trisch wegen Flugsicherung
Hingegen „entfällt“ das Windpark-Projekt auf der Weißen Trisch oberhalb von Zweibrücken-Ernstweiler „aufgrund entgegenstehender Belange der Deutschen Flugsicherung (DFS) sowie dem notwendigen Mindestabstand von 200 m zu einer Hochspannungsfreileitung“, wie es die PGW in ihrer Synopse begründet.
Und zum Windpark-Projekt Oberauerbach schreibt die PGW zu einem Einwand des Nabu Rheinland-Pfalz, den sie allerdings für unbegründet hält: „Das Cluster 71 ,Großbundenbach/Winterbach (Pfalz)/Battweiler/Zweibrücken‘ (zu dem auch der Bereich Oberauerbach gehört, Anm. d. Red.) entfällt bereits aufgrund entgegenstehender Belange der Bundeswehr, wie z. B. erforderliche Höhenbegrenzungen und technische Schutzbereiche. Insoweit wird nach derzeitiger Sachlage keine Betroffenheit mehr gesehen.“
Auch militärische Belange berührt
Eine Einschätzung, die sich auf die Stellungnahme des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) zu diesem Vorranggebiet bezieht. Das Bundesamt hatte moniert: „Die Flächen liegen innerhalb des Schutzbereiches der Radarstellung Oberauerbach des Übungsgebietes Polygone. Eine Errichtung von Windenergieanlagen kann hier nicht zugestimmt werden.“
Zur Erklärung: Bei dem Übungsgebiet Polygone handelt es sich um eine trinationale Übungsanlage für den elektronischen Kampf. Betrieben von Deutschland, Frankreich und den USA trainieren dort fliegende Besatzungen die Abwehr von radargesteuerten Flugabwehrsystemen. Die Piloten lernen, die elektronische Selbstschutzausrüstung ihrer Flugzeuge wie Radarwarnempfänger oder Störsender optimal einzusetzen, um nicht von gegnerischen Raketen erfasst zu werden. Diese Anlage erstreckt sich über rund 20.000 Quadratkilometer und hat Standorte in unmittelbarer Umgebung von Zweibrücken, unter anderem in Bann, in Oberauerbach und in Pirmasens.
Mit ihrer Entscheidung zum Oberauerbach-Windpark nahm die PGW auch der Stellungnahme der Fachgruppe Luftverkehr des rheinland-pfälzischen Landesbetriebs Mobilität ernst, der darauf hingewiesen hatte: „Innerhalb der An- und Abflugfläche sollen keine Hindernisse hineinragen, da dann von einer Gefahr für den Flugbetrieb auszugehen ist. Wir empfehlen dringend, diese Potenzialfläche für Windenergieanlagen wegen Konflikt mit dem Luftverkehr vollständig aus dem ROP (Raumordnungsplan, Anm. d. Red.) zu entfernen, da im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens keine luftrechtliche Zustimmung in Aussicht gestellt werden kann.“ Was nun also auch geschehen ist.
Damit könnte also nicht „nur“ die Bechsteinfledermaus, sondern auch die Bundeswehr, die Flugsicherung und eine Starkstromleitung womöglich die drei ursprünglich geplanten drei weiteren Zweibrücker Windparks verhindert haben.