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Wenn Kinder zu Tätern werden: So reagieren Polizei und Jugendamt

Stand: 17.07.2026, 06:31 Uhr

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ARCHIV - ILLUSTRATION - 26.11.2008, Nordrhein-Westfalen, Leichlingen:  Ein Schüler drückt auf dem Schulhof des Gymnasiums in Leichlingen einen anderen zu Boden (gestelltes Illustrationsfoto).   (zu dpa „Zahl der Straftaten an Hessens Schulen nimmt zu“ vom 23.04.2018) Foto: Oliver Berg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

In Bad Tölz gibt es derzeit eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen, die bereits einiges auf dem Kerbholz hat. © Oliver Berg/dpa

In Bad Tölz gab es zuletzt Vorfälle, bei denen die Täter sehr jung waren, viele noch nicht einmal strafmündig. Wie geht die Polizei damit um?

Bad Tölz – Erst verprügelten sie einen 18-Jährigen und verletzten ihn erheblich, wenige Tage später kassierte ein 12-Jähriger Schläge. Anwohner aus der Tölzer Altstadt berichten zudem davon, seit Monaten belästigt zu werden. Die Täter sind minderjährig, die meisten von ihnen keine 14 und damit nicht strafmündig. Ohne Konsequenzen bleiben die Taten für die jungen Rowdys, deren Namen die Polizei kennt, dennoch nicht.

Und wenn es nur einer ist, den wir wieder rauftauchen.

Ramona Schmid ist die Jugendbeamtin bei der Tölzer Polizeiinspektion. In den vergangenen Jahren hat sie ein großes Netzwerk aufgebaut, arbeitet mit dem Jugendamt, der Jugendförderung und den Schulen zusammen. Wann immer es auch nur eine vage Beschreibung eines jugendlichen Täters gibt: Schmid kommt relativ schnell dahinter, wer verantwortlich sein könnte. Das galt auch für die Übergriffe im Bürgergarten und auf der Isarbrücke. Tatsächlich meldeten sich nach der Berichterstattung im Tölzer Kurier anonym Zeugen bei ihr und benannten die Übeltäter.

Straftaten werden dokumentiert

Strafrechtliche Konsequenzen drohen den meisten von ihnen aufgrund des Alters nicht – zumindest noch nicht. „Denn die Anzeigen gehen trotzdem zur Staatsanwaltschaft“, sagt Schmid. Sprich: Steht der Jugendliche nach seinem 14. Geburtstag wegen eines Vergehens vor Gericht, sind auch die früheren Taten dokumentiert, „und der Richter sieht, dass es sich nicht um einen Ersttäter handelt“, erklärt der Tölzer Polizeichef Johannes Kufner. Daher sei es auf jeden Fall wichtig, jede Tat anzuzeigen. „Und dann geht es eben nicht nur um Sozialstunden, sondern um Jugendarrest“, sagt Schmid.

Auch Schadenersatzansprüch kommen auf die Kinder zu

Und noch eine Konsequenz gibt es: „Schadensersatzpflichtig sind sie auf alle Fälle“, sagt Kufner. Gerade Krankenversicherungen würden sich nach Körperverletzungen oft an die Täter wenden, um sich die Ausgaben wiederzuholen. Auch Reinigungskosten durch Graffitis können in Rechnung gestellt werden. „Ich erkläre den Jugendlichen auch, dass sie dann plötzlich schon einiges an Schulden haben“, sagt Schmid.

Nicht nur Hüter des Gesetzes, auch Ansprechpartner

Überhaupt versucht sie vieles zu erklären, wenn sie die Kinder und deren Eltern nach Vorfällen, wie im Bürgergarten, zum Gespräch einbestellt. Sie versucht, irgendwie zu den jungen Übeltätern durchzudringen. „Auch manche Eltern fallen dabei aus allen Wolken“, sagt Schmid. „Wir verstehen uns aber nicht nur als Hüter des Gesetzes, als Gegenspieler“, sagt Kufner. Vielmehr wolle man, „dass die Jugendlichen wissen, dass sie zu Ramona kommen können, wenn sie Probleme haben“. Das ist auch Schmid wichtig. Weil sie ihre Klientel eben kennt, weiß sie auch, dass viele Probleme zu Hause oder in der Schule haben. „Da gibt es großes Frustpotenzial“, sagt Kufner. Und genau das schaukle sich dann hoch, münde in Provokationen, Sachbeschädigungen oder „schlicht in respektlosem Verhalten Erwachsenen gegenüber“, sagt Schmid.

Ist ihr Job nicht frustrierend? Überhaupt nicht, sagt sie. „Tatsächlich sieht man viel schneller Erfolge als bei erwachsenen Straftätern“, sagt Schmid. Und es sei wichtig, sich um diese Kinder und Jugendlichen zu bemühen: „Und wenn es nur einer ist, den wir wieder rauftauchen.“

Das Jugendamt wird bei sehr jungen Beschuldigten immer informiert

Das Jugendamt wird bei sehr jungen Beschuldigten immer informiert. Je nach Schwere des Delikts würden die Eltern ein Beratungsangebot zugeschickt bekommen oder zu einem Gespräch ins Amt geladen, „um zu klären, ob der Sorgeberechtigte eine Unterstützung zur Erziehung benötigt oder ob Eltern ihrem Erziehungsauftrag ausreichend nachkommen“, erklärt Landratsamts-Sprecherin Marlis Peischer. Besteht der Bedarf, wird eine ambulante Hilfe beantragt oder eine stationäre, falls ambulante Hilfen nicht mehr ausreichen oder „den Eltern keine Steuerung des Verhaltens der Kinder mehr möglich ist“. In Einzelfällen lädt der Soziale Dienst das Kind zum Gespräch ein, „um deutlich zu machen, was passiert, wenn es nicht mehr strafunmündig ist“. Kommen die Eltern ihrem Erziehungsauftrag nicht mehr nach und wollen keine Hilfe, wird das Familiengericht um eine Anhörung gebeten.

Zahl der Rohheitsdelikte sinkt generell

Die Polizei nimmt das Thema Jugendkriminalität nicht auf die leichte Schulter. Taten werden konsequent verfolgt. Das zeigte sich im Februar, als bei einer konzertierten Aktion in Holzkirchen zahlreiche Mitglieder einer Jugend-Gang in Gewahrsam genommen wurden, die zuvor auch durch Straftaten in Tölz aufgefallen waren. Beamte aus Holzkirchen und Bad Tölz waren im Einsatz. Ermittelt wurde unter anderem wegen Körperverletzung, Raubs und eines Waffendelikts. Insgesamt, sagt Kufner, seien die Rohheitsdelikte – dazu zählen unter anderem Körperverletzung und Raub – im Inspektionsbereich aber rückläufig. „Es gibt also keinen Anlass zur Beunruhigung.“