Stand: 18.07.2026, 12:33 Uhr
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Eine 66-Jährige parkt vor einem Krankenwagen, während eine Reanimation läuft – und weigert sich dann, wegzufahren. Das hat Konsequenzen für sie.
Kaiserslautern – Bei einem Herzstillstand zählt jede Minute. „Bereits nach drei Minuten ohne Hilfe beginnt das Gehirn, Schäden zu nehmen, nach fünf Minuten können diese sogar irreversibel sein“, informiert das Uniklinikum Ulm auf seiner Webseite. Wichtig ist auch, dass die betroffene Person so schnell wie möglich in ein Krankenhaus gebracht wird. Genau das verhinderte eine Autofahrerin in Kaiserslautern jedoch hartnäckig.

Es war ein Notfall. Ein Mann wurde in einem Krankenwagen reanimiert. Trotzdem blockierte eine Autofahrerin die Weiterfahrt der Sanitäter hartnäckig. (Symbolbild) © Patrick Pleul / dpaWie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, blockierte die 66-jährige Frau mit ihrem Auto den Rettungswagen, indem sie vor diesem parkte. Als der wiederbelebte Patient ins Krankenhaus gebracht werden sollte, weigerte die Frau sich einfach, wegzufahren.
Frau blockiert Rettungswagen – Patient muss zehn Minuten in Fahrzeug reanimiert werden
Obwohl die Sanitäter ihr mehrfach die Dringlichkeit der Situation erklärten, überzeugte das die Frau nicht. Währenddessen musste die Reanimation des Patienten im Krankenwagen fortgesetzt werden. Etwa zehn Minuten lang. Schließlich sahen sich die Rettungskräfte gezwungen, die Polizei zu rufen, woraufhin die Frau schließlich das Feld räumte.
Als die Rettungskräfte eintrafen, war die 66-Jährige bereits weg. Ihre Identität konnte jedoch anhand ihres Kennzeichens ermittelt werden und die Sache wird nun ein Nachspiel für sie haben. Laut dpa kommt auf sie ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Widerstands gegen Rettungskräfte und der Behinderung hilfeleistender Personen zu.
Rettungswagen blockiert: Diese Konsequenzen drohen
Sogar eine Freiheitsstrafe könnte der Frau eventuell drohen. Denn laut § 323c Abs. 2 StGB kann eine Behinderung von hilfeleistenden Personen – in diesem Fall also den Rettungskräften – „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe“ geahndet werden. Auch Schaulustige sind immer wieder ein Problem bei Rettungseinsätzen. (dpa, gesetze-im-internet.de) (sp)