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Urteil am Saarbrücker Arbeitsgericht: Kündigung im NVG-Skandal bestätigt – Berufung angekündigt

Urteil am Saarbrücker Arbeitsgericht Kündigung im NVG-Skandal bestätigt – Berufung angekündigt

Saarbrücken · Das Saarbrücker Arbeitsgericht hat entschieden: Die ordentliche Kündigung eines Ex-Mitarbeiters der Neunkircher Verkehrs GmbH bleibt bestehen. Die Hintergründe.

28.07.2026 , 13:11 Uhr

Die NVG in Neunkirchen durchlebt derzeit turbulente Zeiten.

Die NVG in Neunkirchen durchlebt derzeit turbulente Zeiten.

Foto: Lukas Ciya Taskiran

Am Dienstag hat das Saarbrücker Arbeitsgericht entschieden: Die ordentliche Kündigung des ehemaligen Mitarbeiters der Neunkircher Verkehrs GmbH (NVG) hat Bestand. Die Vorsitzende Richterin Bettina Zechner machte deutlich, dass das Gericht den Zeugen glaubt – auch wenn diese erst vier Jahre nach den Vorfällen den Mut aufgebracht hatten, auszusagen (wir berichteten).

Eine (fristlose) außerordentliche Kündigung hingegen scheiterte – nicht inhaltlich, sondern an einem Formfehler. Eine Frist sei nicht eingehalten worden. Die NVG hatte die ordentliche Kündigung „hilfsweise“ dazu eingereicht, und genau diese trägt nun. Wegen verschobener Betriebsratswahlen.

Gericht wertet langes Schweigen als Indiz für Angst-System

Das Gericht sah im langen Schweigen der Zeugen keinen Beleg dafür, dass deren Aussagen erfunden seien – im Gegenteil. Dass sie erst nach dem öffentlichen Bekanntwerden des NVG-Skandals ausgesagt hätten, wertete das Gericht als Indiz dafür, dass bei der NVG tatsächlich – wie berichtet – jahrelang ein System der Angst geherrscht habe. Solange der Skandal nicht öffentlich war, hätten sich die Zeugen schlicht nicht getraut.

Der Kläger, angeblich einer derjenigen, die das System der Angst mittrugen, hatte das alles bestritten. Alle sieben Zeugen hätten gelogen, hatte er erklärt. Es habe eine Intrige gegen ihn gegeben, inszeniert von drei NVG-Mitarbeitern. Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht. Die Vorwürfe seien zu unspezifisch gewesen.

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Zeugen berichteten von Druck bei Betriebsratswahlen 2022

Im Mittelpunkt dieses Verfahrens standen die Betriebsratswahlen 2022. Die Zeugen hatten ausgesagt, dass K. sie unter Druck gesetzt habe – mit klaren Wahlempfehlungen, mit der Bitte, Fotos vom Wahlzettel zu machen, und mit der unausgesprochenen, aber deutlich spürbaren Drohung: Wer nicht mitmachte, riskierte seinen Job. „Man hat Familie, Kinder, da will man seine Arbeit nicht verlieren", hatte einer der Zeugen erklärt. Ein anderer sagte, er hätte ohne diesen Druck so nie gewählt.

Unterm Strich, so das Gericht, sei es zu massiven Verstößen bei den Betriebsratswahlen gekommen, für die K. mitverantwortlich sei. Allein diese Verstöße rechtfertigten die ordentliche Kündigung.

NVG-Chef begrüßt Urteil – Kläger kündigt Berufung an

NVG-Geschäftsführer Markus Groß erklärte auf SZ-Anfrage, das schriftliche Urteil liege noch nicht vor, weshalb man nur begrenzt kommentieren könne. „Das ist in jedem Fall ein sehr wichtiger Schritt für die NVG bei den laufenden arbeitsgerichtlichen Prozessen, die ja noch einige Zeit andauern werden.“ Er ließ keinen Zweifel daran, dass er es begrüßt, dass die Kündigung standhält.

Der Anwalt des Klägers erklärte, dass das Abwenden der fristlosen Kündigung ein wichtiger „Etappensieg“ sei – und dass sie gegen das Urteil Berufung einlegen wollen. (lck)