Streit um Energiewende auf dem Balkon: Wohnungskonzern verbietet Solarspeicher
Stand: 20.07.2026, 18:23 Uhr
Kommentare
Uns auf Google folgen
Eigentlich sind Balkonkraftwerke gesetzlich geschützt. Doch beim Speicher nutzen Vermieter nun eine Gesetzeslücke – Experten sehen eine Grauzone.
München – Wer eine Mietwohnung bewohnt, darf dank neuerer Gesetze viel einfacher ein Balkonkraftwerk installieren – seit dem 17. Oktober 2024 sind Steckersolargeräte als sogenannte „privilegierte Maßnahme“ im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 554 BGB) verankert. Doch bei der effizienten Nutzung des Solarstroms schieben große Vermieter nun offenbar einen Riegel vor. Deutschlands größter Wohnungskonzern Vonovia untersagt seinen Mieterinnen und Mietern in einem aktuellen „Technischen Leitfaden“ die Nutzung von Batteriespeichern für Balkonkraftwerke pauschal.

Wegen angeblicher Brandgefahr verbietet Vonovia Akkus für Balkonkraftwerke. Doch der TÜV gibt Entwarnung und die Deutsche Umwelthilfe droht mit Klage (Symbolbild). © Bihlmayerfotografie/imagoUnter Punkt 8 heißt es dort klipp und klar: „Die Installation eines Batteriespeichers oder ähnlicher Komponenten ist aus Brandschutzgründen untersagt“. Bei Verbraucherschützerinnen und Umweltverbänden sorgt dieser Schritt für heftige Kritik.
Auf Anfrage für Merkur.de von Ippen.Media verteidigt Vonovia die restriktive Linie. Der Konzern betont, man unterstütze den Wunsch nach eigener Solarstromerzeugung und genehmige Balkonkraftwerke überall dort, wo die Voraussetzungen erfüllt seien. Bei Akkus zieht das Unternehmen jedoch eine klare Grenze: „Die rechtliche Regelung des Gesetzgebers bezieht sich ausdrücklich auf die Erzeugung von Strom durch Steckersolargeräte und nicht auf zusätzliche Speichertechnik“, teilt das Wohnungsunternehmen mit. Tatsächlich definiert das Gesetz Balkonkraftwerke über Module, Wechselrichter und Stecker – Speicher werden nicht erwähnt.
Zwar sei das Risiko eines Batteriebrandes nach Untersuchungen des Fraunhofer ISE mit etwa 1 zu 13.000 sehr gering, der Konzern rechnet dies jedoch intern hoch: Bei mehr als 530.000 Wohnungen entspräche dies statistisch über 40 Bränden pro Jahr. Zum Schutz der Mieter in den Mehrfamilienhäusern wolle man beim Brandschutz daher keine Risiken eingehen.
Experten sehen rechtliche Grauzone – Umweltverband prüft Klage
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das Verbot scharf und wittert eine Blockadehaltung. „Das pauschale Verbot von Batteriespeichern halten wir für sehr problematisch“, erklärt die DUH auf Anfrage. Das Aufstellen eines zertifizierten Kleinspeichers greife nicht in die Bausubstanz ein und gehöre – ähnlich wie ein Elektrogrill – zum schlichten, zulässigen Gebrauch des Balkons.
Der Verband prüft derzeit rechtliche Schritte gegen solche pauschalen Verbote und verweist auf ein aktuelles Rechtsgutachten des Fachanwalts Dr. David Greiner, wonach Vermieter die Erlaubnis für ein Balkonkraftwerk nicht vom Verzicht auf einen Speicher abhängig machen dürfen. Es ist nicht der erste Knall zwischen den Parteien: Erst 2025 musste Vonovia nach einer DUH-Unterstützung vor Gericht einknicken, als der Konzern einem Mieter in Aachen überzogene technische Auflagen machen wollte.
Auch Mietrechtsexperten teilen erhebliche rechtliche Bedenken. Rechtsanwalt Oliver T. Letzner von der Kanzlei Müller Radack Schultz betont gegenüber BILD, dass ein bloßer, allgemeiner Verweis auf den Brandschutz für ein pauschales Verbot in der Regel nicht ausreicht. Der Vermieter müsse nachvollziehbar darlegen, warum von einem konkreten Gerät ein erhöhtes Risiko ausgeht.
Rückendeckung bekommen Mieter von technischer Seite. Der TÜV-Verband erklärt auf Anfrage, dass Steckersolargeräte bei sachgemäßer Montage grundsätzlich als sicher gelten und kein erhöhtes Brandrisiko im Vergleich zu anderen technischen Anlagen besteht. Auch bei modernen Akkumulatoren mit Lithium-Eisenphosphat-Technologie (LiFePO4) bestehe kein erhöhtes Risiko gegenüber klassischen Lithium-Ionen-Akkus. Zusätzliche technische Sonderauflagen von Vermietern – wie etwa spezielle IP-Schutzarten für den Außenbereich – seien laut TÜV unbegründet und kämen einem verdeckten Verbot gleich, da die Geräte ab Werk bereits ausreichend für den Außeneinsatz geschützt sein müssen.
Was betroffene Mieter jetzt tun können
Für Mieter, die bereits hunderte Euro in einen Speicher investiert haben, bedeutet das Vonovia-Verbot eine finanzielle Hürde. Ohne Akku fließt der tagsüber produzierte Solarstrom ungenutzt kostenlos ins öffentliche Netz. Wer bereits ein Schreiben oder eine Ablehnung erhalten hat, sollte laut Experten nicht voreilig handeln. Wichtig ist die Frage, wo das Verbot verankert ist: Nachträgliche pauschale Verbote über Leitfäden oder Hausordnungen bewerten Juristen deutlich kritischer als Klauseln direkt im Mietvertrag.
Der große Energiespar-Ratgeber
Mit unserem Ratgeber erhalten Sie die wichtigsten Tipps, wie Sie effizient Energie in den eigenen vier Wänden und somit bares Geld sparen können. Von Heizung und Warmwasser bis hin zu Strom erhalten Sie hier einen umfangreichen Überblick.
Laden Sie sich den Ratgeber HIER kostenlos runter.

Laden Sie sich unseren umfangreichen Energiespar-Ratgeber kostenlos als PDF herunter. © IPPEN.MEDIAVerbraucherschützer raten betroffenen Mietern, das Gespräch zu suchen und dem Vermieter schriftlich nachzuweisen, dass es sich um ein zertifiziertes Gerät handelt, das die gängigen Sicherheitsnormen (wie das CE-Kennzeichen und die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2026-03) erfüllt. Ein heimlicher Betrieb auf dem Balkon ist dagegen riskant: Fliegt die Installation auf, drohen Abmahnungen oder Rückbauaufforderungen. Mieter sollten die Regelung im Zweifel juristisch prüfen lassen, statt sie einfach hinzunehmen. Hier lesen Sie, wann sich ein Balkonkraftwerk lohnt. (Quellen: Deutsche Umwelthilfe, TÜV, Vonovia, Bild.de, eigene Recherche) (str)