Steuererklärung: Expertin verrät sieben Tricks, mit denen Sie jetzt noch bis zu 1240 Euro zurückholen
Stand: 22.07.2026, 18:25 Uhr
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Durchschnittlich 1240 Euro bekommen Steuerpflichtige zurück. Doch viele verschenken Geld, weil sie einfache Pauschalen vergessen. Eine Expertin klärt auf.
Frankfurt – Für Millionen Pflichtveranlagte endet am Freitag (31. Juli) die Abgabefrist für das Steuerjahr 2025. Laut Statistischem Bundesamt bekommen Steuerpflichtige im Schnitt rund 1240 Euro zurück. Doch wie gelingt das? Maike Richterstetter, Steuerexpertin bei der KI-Steuer- und Finanzplattform Taxfix, kennt den häufigsten Fehler.

Maike Richterstetter ist Steuerexpertin bei der KI-Steuer- und Finanzplattform Taxfix. (Montage) © Taxfix; Imago/Zoona„Die meisten scheitern nicht an komplizierten Regeln, sondern daran, dass sie einfache Pauschalen vergessen“, sagt Richterstetter der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media. „Wer sich eine Stunde Zeit nimmt und die wichtigsten Posten durchgeht, bekommt am Ende fast immer mehr zurück, als er denkt.“
Werbungskosten und Homeoffice: So holen Beschäftigte mehr aus der Steuererklärung heraus
Sieben Last-Minute-Strategien empfiehlt die Expertin. Beim Thema Werbungskosten etwa rechnet das Finanzamt automatisch 1230 Euro an. Wer durch Pendelfahrten, Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Bewerbungskosten darüber hinauskommt, spart zusätzlich.
Besonders die Homeoffice-Pauschale lohnt sich. Es gibt sechs Euro pro Tag. Wer von zu Hause arbeitet, kann für bis zu 210 Tage im Jahr maximal 1260 Euro bekommen. Ein eigenes Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig. „Der Küchentisch genügt“, so Richterstetter gegenüber unserer Redaktion.
Pendler profitieren von gestaffelter Pauschale
Wer täglich zur Arbeitsstätte fährt, setzt in der Steuererklärung die Pendlerpauschale an. Die ersten 20 Kilometer bringen 30 Cent, ab Kilometer 21 steigt der Satz auf 38 Cent. Entscheidend ist die einfache Strecke pro Arbeitstag. Wer regelmäßig eine längere, aber schnellere Route fährt, dürfe sogar diese statt der kürzesten ansetzen. Voraussetzung dafür ist, dass sie zeitlich oder verkehrstechnisch vorteilhafter ist.
Handwerkerleistungen in Haus oder Wohnung lassen sich ebenfalls steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1200 Euro jährlich. Laut Richterstetter gilt das auch für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Gartenpflege oder die Betreuung von Haustieren im eigenen Haushalt. Die Grenze liegt bei 4000 Euro.
Für Mieterinnen und Mieter verstecken sich diese Posten oft in der Nebenkostenabrechnung, weiß Finanztip – etwa Hausmeisterdienste, Schornsteinfegerkosten oder Gartenarbeiten. Auch davon können 20 Prozent des eigenen Anteils abgesetzt werden. Die detaillierte Nebenkostenabrechnung dient als Nachweis.
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Steuertipps für Rentnerinnen und Rentner: Alle wichtigen Infos finden Sie im Ratgeber. © Ippen.Media & Yay Images/ImagoGesundheitskosten und Spenden: Weitere Sparmöglichkeiten
Richterstetter rät außerdem, Gesundheitsausgaben zu bündeln. Selbst bezahlte Arzt- und Zahnarztkosten, Brillen oder verordnete Medikamente zählen als außergewöhnliche Belastungen. Das gilt allerdings erst oberhalb der individuellen zumutbaren Eigenbelastung.
Weniger bekannt: Neben Geldspenden mindern auch Sachspenden die Steuerlast. „Vom Kleiderspende bis zum ausrangierten Laptop“, weiß die Expertin. Voraussetzung ist eine Zuwendungsbestätigung. Ehrenamtlich Engagierte nutzen zusätzlich die Ehrenamtspauschale (bis zu 840 Euro) oder die Übungsleiterpauschale (bis zu 3000 Euro) steuerfrei.
Wer kurz vor Fristende einen Beleg vermisst, muss nicht verzweifeln, beruhigt Richterstetter. „Für kleinere Beträge lässt sich ausnahmsweise ein Eigenbeleg erstellen, mit Empfänger, Art und Preis der Ausgabe, Datum sowie einer kurzen Begründung, warum der Originalbeleg fehlt.“ Das Finanzamt entscheidet nach eigenem Ermessen über die Anerkennung.
Um die Abläufe der Steuererklärung in Hessen zu beschleunigen, setzt die Steuerverwaltung verstärkt auf Innovationen. So kommt mittlerweile der in Kassel entwickelte KI-Chatbot „Maxi“ zum Einsatz, der Routineaufgaben übernimmt und so die Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter entlastet. Besonders komfortabel wird es für rund 200.000 Bürgerinnen und Bürger im Land: Durch das Pilotprojekt „Die Steuer macht jetzt das Amt“ erhalten sie bereits vorausgefüllte Bescheidentwürfe, die sie nur noch prüfen müssen. (Quellen: eigene Recherche, Taxfix, Statistisches Bundesamt, Finanztip) (kas)