EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat einen Vorschlag zu einem europaweiten Mindestalter für soziale Medien angekündigt. Basis soll ein Expertenbericht sein.
Quelle: DIE ZEIT,
AFP,
dpa,
jaca
Aktualisiert am 13. Juli 2026, 14:16 Uhr
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Ein EU-Expertenbericht fordert eine Altersgrenze von 13 Jahren bei der Social-Media-Nutzung.
© Tim Mossholder/unsplash.com
Ein Expertengremium der EU-Kommission hat sich für ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren ausgesprochen. Die Europäische Kommission werde nach dem Sommer einen Vorschlag zur Einschränkung des Zugangs von Kindern zu Social-Media-Plattformen vorlegen, kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an.
Weiterhin seien Beschränkungen für ältere Jugendliche denkbar,
solange Onlinedienste sie nicht vor Suchtgefahren, Gewaltdarstellungen
und Hassrede schützten, heißt es in der Einschätzung des Gremiums. »Es muss ein Mindestalter geben, ab dem sich Kinder auf Social Media anmelden können«, sagte von der Leyen. Sie sprach außerdem von einem »schrittweisen Zugang für unterschiedliche Altersgruppen«, der in Betracht zu ziehen sei. Die Nutzung bestimmter Internetseiten und Apps könnte also ab 13 Jahren erlaubt sein, die anderer ab 15 oder 16 Jahren.
Die Kommissionspräsidentin will im September ankündigen, wie sie die Empfehlungen des Gremiums in EU-Gesetze umsetzen will. Die EU-Kommission muss dafür zunächst einen Gesetzesvorschlag machen,
über den anschließend das Europaparlament und der Rat der 27
Mitgliedsstaaten beraten müssen.
Von der Leyen hatte den
großen Onlineplattformen zuvor vorgeworfen, Kinder aus Profitinteressen abhängig von
ihren Produkten zu machen. Sie hatte sich für strengere Altersgrenzen ausgesprochen und Australien als mögliches Vorbild genannt. Dort gilt seit Dezember ein Social-Media-Verbot für
unter 16-Jährige. Die EU-Kommission hatte das Gremium im März einberufen. Während
der vergangenen vier Monate tauschten sich die Autoren des Berichts mit
Wissenschaftlern, Juristen und Interessenvertretern verschiedener Disziplinen
aus – darunter Kinderrechte, Gesundheit und IT. Dabei sollten auch junge
Menschen selbst zu Wort kommen. Zudem wurden Beweise aus laufenden Verfahren
gegen die großen Onlineplattformen wegen möglicher Verstöße gegen
EU-Digitalregeln in der Analyse berücksichtigt.
Das Expertengremium legt dem Begriff Social Media eine breite Definition zugrunde. Als Social Media gelten demnach Plattformen, die Inhalte Dritter zur Verfügung stellen, dazu zählen auch App-Stores. Die Autoren schließen zudem auch risikobehaftete KI-Systeme und Begleiter, Videospiele, die Kinder schädlichen, kommerziellen Praktiken oder gefährlichen Kontakten aussetzen sowie Videoplattformen, die Minderjährigen einen für ihr Alter unangemessenen Zugriff ermöglichen, in ihrer Definition ein.
Deutschland könnte auch unabhängig von der EU eine
Altersgrenze für die Social-Media-Nutzung einführen. Dann müssten jedoch die
Eltern die Einhaltung kontrollieren. Die EU-Kommission kann jedoch auch von den
Plattformen selbst eine Alterskontrolle fordern, weil sie ihnen gegenüber die
Digitalgesetze durchsetzt. Zahlreiche EU-Länder planen bereits eigene Social-Media-Verbote, darunter Dänemark, Spanien, Griechenland und Frankreich.
Markus Söder zeigt sich offen
CSU-Chef Markus Söder äußerte sich positiv zu strikten Social-Media-Beschränkungen für Kinder unter 13 Jahren. Der Ministerpräsident von Bayern sagte, er finde es richtig, »dass wir an der Stelle über Beschränkungen reden«. Es müsse sich nun zeigen, wie die Länder den Vorschlag umsetzen können. Er lobte, dass der Vorschlag keine Beschränkungen mehr für ältere Kinder bis 16 Jahren
enthalte, wie er vorher diskutiert worden war. Zuvor hatte es aus der CSU wiederholt kritische Stimmen zu einem Verbot für Social-Media bei Jugendlichen gegeben. Auch Söder hatte angemerkt, dass ein Verbot in der Praxis leicht umgangen werden könne.
Für die Altersverifikation dürfte eine App der EU eine große Rolle spielen. Die digitale
Brieftasche EUDI-Wallet soll Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar
sein. Ihre Nutzerinnen und Nutzer sollen ein Mindestalter nachweisen
können, ohne persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu
speichern oder an die großen Onlineplattformen weiterzugeben. Das könnte auch für die Durchsetzung
bestehender Regeln wichtig sein.