- In Deutschland ist gegen vier mutmassliche Köpfe der Reichsbürger-Gruppe «Königreich Deutschland» (KRD) Anklage erhoben worden.
- Die Bundesanwaltschaft – die oberste deutsche Anklagebehörde – wirft ihnen vor, sich als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt zu haben.
- Dem Gründer Peter Fitzek werden zudem unter anderem der Betrieb eines unerlaubten Versicherungsgeschäfts und zahlreiche Fälle von Steuerhinterziehung zur Last gelegt.
Am 13. Mai 2025 hatte Deutschlands Innenminister Alexander Dobrindt die zu der Zeit grösste Gruppierung sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter verboten. Nach eigenen Angaben hatte das KRD damals 6000 Anhänger. Die Sicherheitsbehörden gingen allerdings eher von 1000 Anhängern aus.
Fitzek: vom Koch zum «obersten Souverän»
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Keystone / KLAUS-DIETMAR GABBERT
Nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz wurde das KRD 2012 in Wittenberg im ostdeutschen Sachsen-Anhalt gegründet. Der Verein sah sich demnach als eigener Staat mit einer eigenen Verfassung, Währung und Ausweisdokumenten und war von einem Personenkult um seinen «obersten Souverän» Peter Fitzek geprägt. Ziel sei es gewesen, «die gültige Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland ausser Kraft zu setzen und durch ein eigenes System zu ersetzen».
Bis zur Bildung eines in der KRD-«Verfassung» vorgesehenen «Staatsrates» und zur Wahl eines ersten Königs sollte der in Halle (Saale) geborene Gründer Fitzek treuhänderisch alle Aufgaben übernehmen. Als «oberster Souverän» hatte der gelernte Koch laut Bundesanwaltschaft «die Kontrolle und Entscheidungsgewalt in allen wesentlichen Bereichen» und bestimmte so etwa die ideologische Ausrichtung.
Zu den Mitbeschuldigten zählen seine zwei mutmasslichen Stellvertreter und ein Mann, der für die Finanzen zuständig gewesen sein soll.
Am selben Tag liess die Bundesanwaltschaft deutschlandweit Gebäude durchsuchen und die vier mutmasslichen Rädelsführer in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Sachsen und Brandenburg festnehmen. Sie sind seitdem in Untersuchungshaft.
Währungsumtausch in «E-Mark»
Das «Königreich» finanzierte sich nach früheren Angaben der Behörden vor allem über verbotene Bank- und Einlagengeschäfte sowie über Spenden und Einnahmen von Seminaren. Mitglieder sollten von der Steuer- und Sozialabgabepflicht befreit sein. Das KRD soll auch für den Umtausch von Euro in seine eigene Währung geworben haben. Eine sogenannte «E-Mark» (für digitale Zahlungen) oder «Neue Deutsche Mark» (für Barzahlungen) entsprach demnach 1.10 Euro.
«Anhänger des KRD riskierten dabei grosse finanzielle Schäden, da das KRD nach eigenen Angaben keinen Rückzahlungsanspruch und keine Möglichkeit zum Rücktausch der ‹E-Mark› einräumte», schreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz auf seiner Internetseite. «Trotzdem erhielt das KRD von seinen Anhängern immer wieder beträchtliche Grossspenden in bis zu fünfstelliger Höhe und Vermögenswerte».
Ausweitung des «Staatsgebiets»
Eine grosse Bedeutung spielte demnach auch der Erwerb von Immobilien und Grundstücken, durch die das «Staatsgebiet» des «Königreichs» ausgeweitet werden sollte. Die Liegenschaften seien zu Wohn- und Siedlungszwecken sowie für geschäftliche Aktivitäten wie zum Beispiel «Systemausstiegsseminare» genutzt worden. Im Jahr 2022 soll das KRD mehrere Immobilien in Niedersachsen, Thüringen und Sachsen erworben haben.
Sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Sie lehnen demokratische und rechtsstaatliche Strukturen wie Parlament, Gesetze und Gerichte ab. Der Verfassungsschutz geht von rund 30 solcher länderübergreifend aktiven Gruppen aus. Der Szene gehörten im Jahr 2024 demnach etwa 26'000 Personen an.