Oberster Gerichtshof
Parkplatz-Abzocke: Strafe für Anwalt, der 600 Euro wegen Besitzstörung verlangte
Wer Falschparker mit überhöhten Abmahnungen unter Druck setzt, muss berufsrechtliche Konsequenzen fürchten, bestätigte der Oberste Gerichtshof
Jakob Pflügl
Rund um sogenannte Parkplatz-Abzocke entwickelte sich in den vergangenen Jahren eine regelrechte Industrie. Eine Gesetzesreform und Urteile von Höchstgerichten haben das Problem nun eingedämmt.
Ein Rechtsanwalt hat mit einer Forderung gegen einen Falschparker über die Stränge geschlagen. Er verlangte von ihm wegen einer mutmaßlichen Parkplatz-Besitzstörung stolze 600 Euro. Aus Sicht des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Wien war das deutlich zu viel; das Gremium verhängte eine Geldbuße von 1000 Euro gegen den Anwalt. Dieser wehrte sich zwar, blieb vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) jedoch erfolglos, wie aus einem aktuellen Urteil hervorgeht (OGH 1.7.2026, 24Ds6/25d).
Der Rechtsanwalt war im Jahr 2023 von einem Mandanten beauftragt worden, einen Falschparker wegen Besitzstörung abzumahnen. Er verlangte 600 Euro, um die Sache aus der Welt zu schaffen, und drohte bei Nichtzahlung mit einem Gerichtsprozess, der – so behauptete er damals – mit weit höheren Kosten verbunden wäre.
Aus Sicht des Disziplinarrats war das Anwaltshonorar von 600 Euro, zusätzlich zu Auskunftskosten und Schadenersatz, "massiv überhöht". Es liege deshalb das "Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung" vor. Das Gremium der Anwaltskammer erklärte in seiner Entscheidung auch, was angemessene Kosten gewesen wären, nämlich insgesamt rund 176 Euro. Im Fall eines Prozesses wären – damals im Jahr 2023 – 521 Euro fällig geworden, also weniger als die verlangten 600 Euro.
"Verletzung von Berufspflichten"
Der Rechtsanwalt wollte die Entscheidung des Disziplinarrats nicht auf sich sitzen lassen. Er bekämpfte sie beim OGH, warf einem Mitglied des Gremiums Befangenheit vor und argumentierte, dass die Forderung gegen den Falschparker sehr wohl gerechtfertigt gewesen sei. Der Disziplinarrat widersprach dem entschieden, der OGH bestätigte nun dessen Urteil. Die "qualifiziert unrichtige Kostenverrechnung" gegenüber dem mutmaßlichen Besitzstörer stelle "eine Verletzung von Berufspflichten" dar.
In Anbetracht der Strafhöhe von 1000 Euro stellte das Höchstgericht klar: "Unberechtigte Zahlungsaufforderungen" gegenüber mutmaßlichen Falschparkern seien geeignet, dem "Berufsstand der Rechtsanwälte einen beträchtlichen immateriellen Schaden" zuzufügen.
Das aktuelle Urteil ist im Kontext der sogenannten Abmahnindustrie durchaus von Bedeutung. In den vergangenen Jahren verdienten private Unternehmen, die oft mit Rechtsanwälten kooperierten, gutes Geld, indem sie überhöhte Forderungen an mutmaßliche Falschparker stellten. Um dem Geschäft den Garaus zu machen, beschloss das Parlament im vergangenen Jahr eine Gesetzesnovelle. Die Reform zielte darauf, Gerichtsverfahren zu vergünstigen und so das Geschäftsmodell der Abmahner unattraktiv zu machen.
Reform gegen Abzocke wirkt
Während bei einem Prozess einst mehr als 500 Euro fällig wurden, sind es jetzt nur noch rund 200 Euro. Damit liegen die Kosten eines Gerichtsverfahrens unter den Beträgen, die viele Abmahner früher verlangt haben. Wichtiger Hinweis: Dieser niedrigere Betrag gilt nur dann, wenn man die Besitzstörung gegenüber dem Kläger einräumt. Wer bestreitet und sich vor Gericht wehrt, dem drohen nach wie vor höhere Kosten, sollte er den Prozess verlieren.
Mittlerweile zeigt die Reform durchaus Wirkung, erklärte Martin Hoffer, Jurist beim ÖAMTC, jüngst gegenüber orf.at. Anfragen und Beschwerden rund um Besitzstörungen seien deutlich zurückgegangen. Das Problem sei aber nicht vollständig verschwunden, zum Teil seien mutmaßliche Falschparker weiterhin mit hohen Geldforderungen konfrontiert. Abmahnanwälte würden darauf spekulieren, dass Betroffene aus Unsicherheit oder Unwissenheit dennoch die hohen Beträge bezahlen, sagte Hoffer.
Teil der Reform war zudem, dass in strittigen Fragen bei Besitzstörungen künftig der OGH angerufen werden kann, was bislang grundsätzlich nicht möglich war. Das Höchstgericht soll so offene Rechtsfragen klären können und für mehr Rechtssicherheit sorgen. (Jakob Pflügl, 28.7.2026)
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