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„Nicht immer auf den Gleichheitsgrundsatz zurückziehen“: Debatte um Neubauten am Dorfrand

Stand: 12.07.2026, 07:01 Uhr

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Wiese an Straße Am Steickerer in Marnbach

Vier weitere Wohnhäuser dürfen laut Bebauungsplan auf dieser Wiese nördlich der Straße Am Steickerer in Marnbach errichtet werden. Die Eigentümer haben nun beantragt, höher und größer bauen zu dürfen als bisher genehmigt. © Magnus Reitinger

Deutlich höher und größer als bisher erlaubt möchten Grundeigentümer am Ortsrand von Marnbach bauen. Nach kontroverser Debatte einigte sich Weilheims Bauausschuss auf einen Kompromiss.

Weilheim – Zwei Einfamilienhäuser im Marnbacher Neubaugebiet „Am Steickerer – Nord“ wurden bereits vor einigen Jahren errichtet und bezogen. Vier weitere sind laut Bebauungsplan noch vorgesehen. Mit dieser Häuserzeile auf bislang grüner Wiese nördlich der Straße „Am Steickerer“, am Dorfrand gelegen, soll die Ortsentwicklung in diesem Bereich dann abgeschlossen sein, so war man sich im Bauausschuss des Weilheimer Stadtrates einig, als der Bebauungsplan im Jahr 2017 aufgestellt wurde.

Unterschiedliche Ansichten gab es nun aber neun Jahre später, als der Ausschuss über mögliche Änderungen zu entscheiden hatte. Die Eigentümer haben beantragt, für die Wohnhäuser auf den vier noch unbebauten Parzellen die zulässige Grundfläche von 150 auf 180 Quadratmeter anzuheben und die maximale Wandhöhe von 4,60 auf 6,50 Meter. Seit Inkrafttreten des Bebauungsplans hätten sich die Rahmenbedingungen geändert und der Wohnraumbedarf sei groß, begründeten die Bauwerber ihren Antrag. Zudem stünden auf der anderen Seite der Straße schon Häuser solcher Größe, die Änderungen würden also „nicht zu einer massiven Zersiedelung des Ortsrandes führen“.

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Es gehe um eine effiziente Nutzung bereits erschlossener Bauflächen und die Schaffung zusätzlichen Wohnraums, warben die Antragsteller für ihr Anliegen. Dabei berücksichtige man die topografische Situation; das Baugebiet liegt an einem Hang. Laut Stadtbauamt wurde auch angefragt, ob jeweils Doppelhäuser errichtet und die Grundstücke entsprechend geteilt werden könnten. Die Eigentümer der beiden bereits bebauten Parzellen würden den Änderungswünschen „nicht im Wege stehen“, hieß es im Ausschuss – aber „wahrscheinlich zähneknirschend“, so die Vermutung. Denn bei ihnen habe die Stadt Anträge auf höheres Bauen vor einigen Jahren abgelehnt.

Aus Gerechtigkeitsgründen müsse man auch die jetzigen Anträge ablehnen, so befanden mehrere Ausschuss-Mitglieder. „Es geht um Gleichheit“, sagte Alfred Honisch (Grüne), zudem sei die gewünschte Vergrößerung „schon massiv“. Dass die Eigentümer der beiden bereits realisierten Häuser die Wünsche offenbar nicht ablehnen, sei „wohl verwandtschaftlichen Beziehungen geschuldet“, hieß es in der Sitzung seitens verschiedener Stadträte: „Innerhalb der Familie will man halt keinen Streit.“

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Auch Klaus Gast (CSU), Ortsreferent für Marnbach, betonte, man müsse den Antrag wegen des „Gleichheitsgrundsatzes“ ablehnen. Gute Gründe für Vergrößerungen hätten ja auch die vorherigen Bauherren schon gehabt, deren Anliegen abgeschmettert wurde. Ähnlich äußerte sich Horst Martin (SPD).

„Die Zeit hat sich weitergedreht“, sagte indes Karin Rieber: „Man muss sich nicht immer auf den Gleichheitsgrundsatz zurückziehen“, so die BfW-Vertreterin – die Änderung sei begründbar, und so könnten auf gleicher Fläche acht statt vier Familien unterkommen. „Grund ist nicht vermehrbar, Bauen ist wahnsinnig teuer, und hier würde eine Erhöhung nicht so ins Gewicht fallen“, meinte auch Stefan Zirngibl (CSU). Unproblematisch sahen die beantragten Vergrößerungen auch Luise Nowak (Grüne) und Hans Ücker (FW).

Der vorliegende Antrag wurde letztlich mit 7:4 Stimmen abgelehnt. Doch Bürgermeister Tillman Wahlefeld (BfW) hatte einen Kompromiss vorgeschlagen, der dann eine klare Mehrheit im Bauausschuss fand: Zwar werden keine größeren Wandhöhen erlaubt, aber die gewünschte Erhöhung der Grundflächen auf 180 Quadratmeter ist okay – somit seien auch Doppelhäuser möglich, wie es hieß. Von den Eigentümern der beiden bereits bebauten Parzellen in dem Bebauungsplangebiet wolle man eine schriftliche Zustimmung zu der Änderung einholen, so wurde betont.