everyschematic.com

Neue EU-Regel: Unverkaufte Kleidung darf nicht mehr vernichtet werden

Ein Paket von Shein.

AUDIO: Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien (3 Min)

Ultra Fast Fashion

Modeunternehmen dürfen unverkaufte Kleidung nicht mehr vernichten

Stand: 19.07.2026 05:17 Uhr

Ab sofort dürfen große Modeunternehmen unverkaufte Kleidung in der EU grundsätzlich nicht mehr vernichten. Das soll Ressourcen schonen und Abfälle vermeiden. Umweltverbände sprechen von einem wichtigen Schritt, bezweifeln wegen zahlreicher Ausnahmen aber die Wirkung der neuen Regeln.

von Juliane Neubauer, MDR AKTUELL

Ab sofort gibt es in der Europäischen Union für Ultra-Fast-Fashion-Händler strengere Richtlinien dafür, wie sie mit ihren unverkauften Artikeln umgehen.

EU verbietet Vernichtung unverkaufter Kleidung

Als Ultra Fast Fashion gelten Produkte, die zum Beispiel vom Onlinehändler Shein oder von Primark für ein paar Euro verkauft wird. Eine Hose kostet fünf, ein T-Shirt drei Euro. Knapp zehn Prozent der Ware, die produziert wurde, landet nicht beim Verbraucher und wurde bisher verbrannt oder anderweitig vernichtet.

Shein Billig Klamotten

Durch das neue EU-weite Vernichtungsverbot und ein Transparenzgesetz für unverkaufte Ware geht das nicht mehr so leicht wie bisher. Für Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin bei der deutschen Umwelthilfe, ist das ein richtiger Schritt.

Zahlreiche Ausnahmen vom Vernichtungsverbot

Allerdings ließen die vielen Ausnahmen zu dem Gesetz kaum Hoffnung, dass sich wirklich etwas ändern wird. "Diese Klamotten können als Spende irgendwo angeboten werden. Doch wenn man dreimal niemanden gefunden hat, der sie nehmen will, dann darf man trotzdem vernichten. Oder – und das finde ich ehrlich gesagt fast noch gravierender – wenn es nicht kosteneffizient ist, zu recyceln, dann darf es vernichtet werden," sagt Metz.

Recycling ist besonders bei Mischfasern wie Baumwolle-Polyester-Mix, die besonders häufig für Ultra Fast Fashion verwendet wird, kaum möglich. Auch hygienische Mängel oder Verunreinigungen gelten als legitimer Grund für das Vernichten einer Charge.

Ausgenommen aus der Regelung sind mittlere und kleine Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden. Große Händler wie Otto oder Zalando haben nach eigenen Angaben nur ein bis zwei Prozent ihrer Artikel bisher vernichtet.

Mehr Bürokratie für Händler

Für sie steckt das Problem der Neuregelung ab jetzt im Papierkram, erklärt Marika Hanschke vom Handelsverband Textil. "Nicht verkaufte Ware wird bereits häufig über Preisreduzierungen, Outlets, aber auch Spendenprogramme verwertet. Die eigentliche Herausforderung ist dann nicht das Verbot selbst, sondern eher die zusätzlichen Nachweise und Dokumentations- und Berichtspflichten, die auf die Unternehmen zukommen."

Für den Modehandel wird es nun aufwändiger, nicht verkaufte Neuware einfach wegzuschmeißen. Das steigert die Motivation, die Nachfrage noch genauer zu kalkulieren, da ist sich Hanschke sicher.

Recycling bleibt eine Herausforderung

Trotzdem sieht sie die Chance für eine nachhaltigere Modebranche auf einem anderen Handlungsfeld. "Für mehr Nachhaltigkeit braucht es vor allem funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen und ausreichende Verwertungskapazitäten."

Textilien müssten ausreichend verarbeitet werden können, um in neue Produkte überführt zu werden, sagt Hanschke. "Das ist eigentlich der tatsächliche Hebel für die Kreislaufwirtschaft und eben nicht das Vernichtungsverbot selbst."

Deutsche Umwelthilfe: "Ultra Fast Fashion eindämmen"

Für Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe geht dieser Ansatz in die falsche Richtung. "Wenn Sie eine Badewanne überlaufen lassen, dann holen Sie jetzt auch nicht den Wischmop und wischen das weg, sondern Sie machen den Wasserhahn zu. Sprich: Man muss eigentlich an die Ursache ran und man muss diese Ultra Fast Fashion, diese Überproduktion, eindämmen und das geht wirklich nur mit enem ambitionierten Textilgesetz."

Hier geht Frankreich voran. Neben Klagen in Millionenhöhe gegen Shein und andere Billiganbieter, weil sie sich nicht an die geltenden Wettbewerbsbedingungen halten, steht aktuell ein Werbeverbot für Ultra Fast Fashion zur Debatte, das auch für Influencer in den sozialen Medien gelten soll.

Video: Fashion Revolution Week: Magdeburg macht auf Überkonsum aufmerksam (3 Min)