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Hessin stirbt nach tragischem Flugunfall in Tirol – Expertin erklärt, was ihr zum Verhängnis wurde

Stand: 13.07.2026, 20:37 Uhr

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Eine 28-jährige Frau stirbt am Elfer in Tirol – doch eine Flugschule korrigiert: Es war kein Gleitschirmflug, sondern eine verbotene Extrem-Disziplin.

Neustift – Am 10. Juli 2026 gegen 10 Uhr verlor eine 28-jährige Pilotin aus dem hessischen Schwalm-Eder-Kreis beim Fliegen am Elfer in Neustift im Stubaital die Kontrolle über ihr Fluggerät. Sie stürzte in ein bewaldetes Gelände und prallte gegen einen Baum. Ein Wanderer entdeckte die leblose Frau in rund 40 Metern Höhe in der Baumkrone. Die Bergwacht barg sie, jede Hilfe kam zu spät. Laut Tiroler Polizei war die Unfallursache zunächst unklar, möglicherweise spielten die Windverhältnisse eine Rolle.

Ein Paraglider

Eine 28-jährige Hessin stirbt am Elfer in Tirol – doch eine Flugschule korrigiert: Es war kein Gleitschirm, sondern eine verbotene Extrem-Disziplin. (Symbolbild) © dpa | Andreas Drouve

Was Polizei und Medien als „Gleitschirmunfall“ einordneten, war nach Angaben der Stubaier Flugschule etwas grundlegend anderes. Monika Eller von der Stubaier Flugschule stellte gegenüber hna.de von Ippen.Media klar: „Beim tragischen Flugunfall am Elfer handelt es sich nicht um einen Gleitschirmunfall, sondern um einen Speedgliding-Unfall.“

Flugschule stellt tödlichen Unfall in Tirol klar – „Risiken nicht vergleichbar“

Der Unterschied ist der Expertin zufolge gravierend: Während ein klassischer Gleitschirm mit 28 bis 38 Kilometern pro Stunde durch die Luft gleitet, erreichen Speedglider Geschwindigkeiten von 60 bis über 100 km/h. Eller erklärt, warum das entscheidend ist: „Ein Zusammenstoß mit einem Hindernis kann beim Speedgliding aufgrund der hohen Geschwindigkeit innerhalb von Sekunden tödlich enden. Diese Risiken sind mit jenen des klassischen Gleitschirmfliegens nicht vergleichbar.“

Besonders brisant: Speedgliding ist am Elfer nicht erlaubt. Laut Eller weist die Flugschule sowohl auf ihrer Homepage als auch durch Schilder und Transparente an der Talstation ausdrücklich darauf hin. „Speedglider sind nicht zugelassen, es gibt dafür keine Schulung und auch keinen Versicherungsschutz. Speedgliding ist quasi das, was beim Klettern als ‚free solo‘ bezeichnet wird.“ Zur Unfallursache selbst sagt Eller: „Nach derzeitiger Einschätzung dürfte ein Flugfehler die Ursache des Unfalls gewesen sein. Die Pilotin hatte nach einer längeren Flugpause noch wenig aktuelle Flugpraxis.“ Eine Bestätigung der Polizei stand zunächst noch aus.

Immer wieder Unfälle mit Flugsportlern in Österreich – einige enden tödlich

Die Flugschule pocht auf eine korrekte Berichterstattung: „Eine pauschale Bezeichnung als ‚Gleitschirmunfall‘ ist faktisch nicht zutreffend, vermittelt ein falsches Bild der tatsächlichen Ereignisse und wird den unterschiedlichen Sicherheitsprofilen der beiden Sportarten nicht gerecht.“ Gleichzeitig bekundet Eller ihr Beileid über das tragische Ableben der jungen Hessin: „Unser tiefes Mitgefühl gilt der Familie, den Angehörigen und allen Freunden der verunglückten Pilotin.“

Am selben Wochenende kam es zu weiteren Unfällen mit Flugsportlern in Österreich – darunter ein 24-jähriger Paragleitpilot aus NRW, der in den Achensee stürzte und mit einem Helikopter in eine Klinik geflogen wurde. Im vergangenen Jahr registrierte die österreichische Statistikbehörde 78 Unfälle mit Gleit- und Hängefliegern, sechs davon endeten tödlich. (Quellen: Polizei Tirol, Stubaier Flugschule, DPA) (rd)