Gericht stoppt H&M: Taschenkontrollen nach der Schicht sind unzulässig
Stand: 28.07.2026, 13:41 Uhr
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H&M darf bei seinen Mitarbeitern nicht mehr die Taschen kontrollieren. (Symbolbild) © IMAGO / CHROMORANGEDas Gericht sieht in den Kontrollen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Beschäftigten. H&M muss die Maßnahmen sofort einstellen.
Madrid – Spaniens Oberster Gerichtshof hat H&M angewiesen, die täglichen Taschenkontrollen von Beschäftigten nach Schichtende sowie die monatlichen stichprobenartigen Kontrollen der Mitarbeiterspinde unverzüglich einzustellen. Nach Auffassung der Richter verletzen die Maßnahmen das Recht auf Privatsphäre der Beschäftigten, berichtet Reuters.
Dem Urteil ging eine Klage der Gewerkschaften UGT und CCOO voraus. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass H&M nicht ausreichend belegt habe, dass die Kontrollen notwendig seien, um Diebstähle durch Beschäftigte zu verhindern. H&M lehnte laut Reuters eine Stellungnahme zu dem Urteil ab.
Kontrollen ohne ausreichende Begründung
Nach den Feststellungen des Gerichts mussten nur Beschäftigte der letzten Schicht ihre Handtaschen beim Verlassen des Geschäfts am Mitarbeiterausgang vorzeigen. Mitarbeitende anderer Schichten verließen laut EL MUNDO die Filiale über den Haupteingang, an dem bereits Sicherheitsschleusen installiert waren. Die Taschen wurden kurz von Vorgesetzten oder Sicherheitskräften kontrolliert. Zusätzlich führte H&M einmal im Monat stichprobenartige Kontrollen der Mitarbeiterspinde durch.
Nach Ansicht des Gerichts waren diese Maßnahmen eher vorbeugend und einschüchternd als durch einen konkreten Bedarf gerechtfertigt. Weniger einschneidende Maßnahmen – etwa Sicherheitsschleusen auch an den Mitarbeiterausgängen – könnten denselben Zweck erfüllen.
Kaum Belege für interne Diebstähle
Das Gericht stellte außerdem fest, dass H&M keine überzeugenden Belege dafür vorgelegt habe, dass Beschäftigte für einen erheblichen Teil der Warenverluste verantwortlich seien. Das Unternehmen habe nicht nachweisen können, welcher Anteil auf interne Diebstähle und welcher auf Ladendiebstähle, Betrug durch Lieferanten oder Verwaltungsfehler zurückzuführen sei, so Reuters.
Nach Angaben des Gerichts legte H&M lediglich Tabellen mit Zahlen vor, deren Aussagekraft nicht ausreichend belegt gewesen sei. Außerdem habe das Unternehmen selbst eingeräumt, die verschiedenen Ursachen der Verluste nicht voneinander trennen zu können. In den vergangenen drei Jahren wurden nach Gerichtsangaben lediglich sechs Beschäftigte einer Belegschaft von rund 4.600 Mitarbeitenden wegen Diebstahls entlassen. Für die Richter war dies ein weiteres Indiz dafür, dass H&M keinen umfangreichen internen Diebstahl nachgewiesen habe.
Sofortige Umsetzung
Das Gericht erklärte, die Taschen- und Spindkontrollen seien nicht mit den Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre von Beschäftigten vereinbar. Arbeitgeber müssten nachweisen, dass solche Maßnahmen notwendig und verhältnismäßig seien. Nach Auffassung der Richter sei dies im Fall von H&M nicht gelungen.
Deshalb ordnete das Gericht an, dass H&M sowohl die täglichen Taschenkontrollen als auch die regelmäßigen Spindkontrollen mit sofortiger Wirkung einstellen muss. Das Urteil stärkt nach Einschätzung des Gerichts den Grundsatz, dass Eingriffe in die Privatsphäre von Beschäftigten nur bei einem konkreten und nachweisbaren Bedarf zulässig sind. (Redaktion)