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Berliner Straßenreinigung: So oft muss die BSR vor Ihrer Haustür kehren

17.07.2026, 17:53 Uhr

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Die Berliner Stadtreinigung fährt jährlich rund 1,5 Millionen Kilometer Fahrbahnen und Gehwege ab und hat dabei allein im vergangenen Jahr 2025 rund 44.000 Tonnen Straßenkehricht eingesammelt. Dazu kamen rund 8.900 Tonnen Abfälle aus öffentlichen Papierkörben sowie 39.400 Tonnen Laub und andere kompostierbare Abfälle. Zugleich gibt es immer wieder zahlreiche Beschwerden über mangelnde Straßenreinigung. Welche Straßen müssen wie häufig gereinigt werden und warum? Welche Kieze haben den höchsten Reinigungsbedarf? Und wie ist es bei Ihnen? Fragen & Antworten zur Straßenreinigung in Berlin.

Interaktive Berlin-Karte: Wie oft muss meine Straße gereinigt werden?

Finden Sie heraus, wie wie oft in der Woche Ihre Straße offiziell von der BSR gereinigt werden sollte – laut Berliner Straßenreinigungsverzeichnis und Reinigungsklassen.

Einmal, 10-mal oder gar nicht? Wonach richtet sich die Häufigkeit der Straßenreinigung?

Wie häufig die Straßen gereinigt werden müssen und wer dafür zuständig ist, regelt das Berliner Straßenreinigungsgesetz. Daraus ergeben sich folgende Reinigungszyklen für die BSR:

Das Gesetz teilt Berlins öffentliche Straßen in drei Straßenreinigungsverzeichnisse ein: Nur um Straßen der Verzeichnisse A und B kümmert sich die BSR – das sind ab immerhin rund drei Viertel des Berliner Straßenlandes. Bei den Straßen des Verzeichnisses C sind die Grundstückseigentümer beziehungsweise Anlieger selbst verantwortlich.

Während die Berliner Stadtreinigung Straßen des Verzeichnisses B grundsätzlich nur einmal pro Woche reinigt, übernimmt die (BSR) beim Verzeichnis A die Reinigung der Fahrbahn einmal bis mindestens 10-mal pro Woche. Sechs Reinigungsklassen (1a, 1b, 2a, 2b, 3, 4) regeln den Turnus. Maßgeblich dafür sind unter anderem Verkehrsaufkommen, Fußgängerfrequenz, Geschäfts- und Tourismusstandorte sowie der erwartete Verschmutzungsgrad.

Werden die Straßen so oft gereinigt, wie es die Reinigungsklassen vorsehen?

Die Reinigungsklasse beschreibt den gesetzlichen Regelfall und den vorgesehenen Reinigungsturnus. Sie ist jedoch keine Garantie, dass die BSR an jedem einzelnen vorgesehenen Tag tatsächlich kehrt. Ausfälle können etwa durch Falschparker, Baustellen, Großveranstaltungen, extreme Witterung oder technische beziehungsweise betriebliche Gründe entstehen.

Offizielle Zahlen darüber, wie viele Beschwerden jährlich wegen ausgefallener oder verspäteter Straßenreinigungen eingehen, veröffentlicht weder die BSR noch der Berliner Senat. In Antworten auf parlamentarische Anfragen ist lediglich immer wieder von „zahlreichen Beschwerden“ die Rede. Laut Anfrage dokumentiert die BSR ihre Reinigungsleistung intern in sogenannten Wochenberichten. In den Protokollen ist vermerkt, dass ein Straßenabschnitt gereinigt wurde – aber nicht mit welchen Mitteln und in welchem Umfang.

Illustration: BSR holt jährlich rund 8.900 Tonnen Abfälle aus öffentlichen Papierkörben (Grafik)

Wer legt fest, welche Straße wie oft gereinigt wird?

Die Einteilung erfolgt durch das Land Berlin. Eine Straßeneingruppierungskommission (StEK) bewertet Straßen unter anderem nach Verkehrsaufkommen, Nutzungsintensität und Verschmutzungsgrad. Dazu führt StEK auch Ortsbesichtigungen durch. Die Straßenreinigungsverzeichnisse werden in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert.

Welche Kieze haben den höchsten Bedarf bei der Straßenreinigung?

Das folgende Ranking aller 542 Kieze Berlins zeigt, wie oft die Straßen innerhalb eines Gebiets durchschnittlich jede Woche gereinigt werden sollen. Ganz an der Spitze sind die Gegenden um die touristischen Hotspots der City West und Ost: rund um die Gedächtniskirche am Breitscheidplatz und Brandenburger Tor/Unter den Linden. In der Top10 finden sich aber auch einige insbesondere durch Gastronomie geprägte Wohnkieze. In Müggelheim gibt es am seltensten für die BSR-Straßenreinigung etwas zu tun. Kein Wunder, denn dieses Gebiet ist geprägt von Wald, Wiese und jeder Menge Wasser.

Was gehört eigentlich alles zur Straßenreinigung?

Zur ordnungsmäßigen Straßenreinigung gehören neben der Fahrbahn auch die Radwege, die Gehwege, das Straßenbegleitgrün und – soweit vorhanden – der Mittelstreifen. Entfernt werden unter anderem Papier, Verpackungen, Flaschen, Dosen, Zigarettenkippen, Laub sowie sonstiger Straßenkehricht. Die BSR entscheidet selbst, ob dies maschinell oder manuell erfolgt. Hinzu kommt die regelmäßige Reinigung der Straßengullys.

Berlin: Was gehört zur Strassenreinigung?  Illustration

Was ist mit Sperrmüll vor dem Haus?

Die Sperrmüllbeseitigung gehört nicht zur regulären Straßenreinigung. Illegale Müllablagerungen können der BSR, dem zuständigen Ordnungsamt des Bezirks oder einfach über die Online-Plattform aller Berliner Ordnungsämter sowie über die App „Trash-Cam“ gemeldet werden. Die mehr als 27.000 öffentlichen Papierkörbe werden natürlich von der BSR geleert. Für private Abfallbehälter auf Grundstücken sind Eigentümer oder Hausverwaltungen zuständig.

Wer bezahlt die Straßenreinigung?

Die Straßenreinigung wird überwiegend über Gebühren finanziert. Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz werden 75 Prozent der Kosten über Gebühren der Grundstückseigentümer gedeckt. 25 Prozent übernimmt das Land Berlin aus Steuermitteln. Die Gebühren für die Grundstückseigentümer richten sich nach der Reinigungsklasse und der Grundstücksfläche und reichen von rund 44 bis rund 4 Cent pro m² (Details siehe Grafik zu: Einmal, 10-mal oder gar nicht? Wonach richtet sich die Häufigkeit der Straßenreinigung?).

Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Reinigung entsprechend der Reinigungsklasse?

Einen einklagbaren Anspruch darauf, dass an einem bestimmten Wochentag oder zu einer bestimmten Uhrzeit tatsächlich gekehrt wird, gibt es so nicht. Einmal pro Woche heißt in Berlin nicht zwingend: jede Woche sichtbar vor der Haustür. Die Reinigungsklassen beschreiben den regulären Reinigungsturnus. Im Straßenreinigungsgesetz heißt es dazu konkret „durchschnittliche Zahl der Reinigungen“. Das Gesetz verpflichtet die BSR zugleich, Straßen nach Bedarf zu reinigen, schreibt aber als Untergrenze nur mindestens die Hälfte des jeweiligen Reinigungsturnus vor.

Ein Anspruch besteht jedoch auf eine ordnungsmäßige Straßenreinigung insgesamt. Wenn die Straßenreinigung dauerhaft oder erheblich hinter den gesetzlichen Vorgaben zurückbleibt, dann können sich Betroffene an die BSR oder die zuständige Senatsverwaltung wenden und eine Überprüfung verlangen. Nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz können Bürger auch Akteneinsicht in die Reinigungsprotokolle beantragen.

Reinigt die BSR auch Parks?

Ja, allerdings nur teilweise. Seit Pilotprojekten in der Saison 2015/2016 übernimmt die BSR zunehmend die Reinigung von ausgewählten öffentlichen Grünanlagen – inzwischen sind es rund 330 Parks und Spielplätze (13 Prozent aller öffentlichen Grünanlagen, Stand 2026). Für den überwiegenden Teil der Berliner Grünanlagen bleiben jedoch weiterhin die Bezirksämter zuständig.

Was ist bei der Straßenreinigung saisonal zu beachten?

Die Straßenreinigung richtet sich nicht nur nach der Reinigungsklasse, sondern auch nach der Jahreszeit. Besonders im Herbst, Winter und Frühjahr ändern sich die Anforderungen deutlich.

Herbst: Von Oktober bis Dezember hat die Laubbeseitigung Vorrang. Je nach Witterung und Laubfall können zusätzliche Reinigungseinsätze erforderlich sein. Die BSR sammelt dabei jährlich rund 39.000 Tonnen Straßenlaub und weitere kompostierbare Straßenreinigungsabfälle (Stand 2025). In Straßen mit vielen Bäumen kann es dennoch vorkommen, dass zwischen zwei Reinigungsterminen erneut große Laubmengen anfallen.

Winter: Bei Schnee und Eis steht die Verkehrssicherheit im Vordergrund. Die BSR übernimmt den Winterdienst auf den im Winterdienstverzeichnis festgelegten Straßen. Auf vielen Gehwegen sind dagegen die Grundstückseigentümer oder Anlieger für das Räumen und Streuen verantwortlich. Während anhaltender Schneefälle kann die reguläre Straßenreinigung eingeschränkt oder verschoben werden.

Frühjahr: Nach dem Winter werden verstärkt Splitt, Sand und Streumittelreste aufgenommen. Dieser sogenannte Frühjahrskehrgang führt regelmäßig zu höheren Mengen an Straßenkehricht als in den Sommermonaten.

Sommer: Bei Trockenheit spielen Staub, Blüten, Samen sowie Abfälle aus dem öffentlichen Raum eine größere Rolle. In stark frequentierten Innenstadtbereichen oder an Veranstaltungsorten können zusätzliche Reinigungen erforderlich werden.

Daten: Govdata/BSR, eigene Berechnungen
Weitere Quellen: Berliner Straßenreinigungsgesetz, BSR-Entsorgungsbilanz, BSR-Geschäftsbericht, Antwort auf parlamentarische Anfrage zu Reinigungsprotokollen der BSR (vom 26.6.2026)

Von Babette Ackermann-Reiche, André Pätzold, Christian Schlippes, Jeremias Volker und Sebastian Vollnhals. Weitere Anwendungen des Teams finden Sie auf der Interaktiv-Übersichtsseite