Ungarns Parlament hat eine Verfassungsänderung zur Absetzung des Präsidenten Tamás Sulyok gebilligt. Die von der neuen Regierung unter Ministerpräsident Péter Magyar eingebrachte Vorlage wurde von der Volksvertretung in Budapest mit 139 Stimmen bei sechs Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten der rechtsnationalen Fidesz-Partei von Ex-Regierungschef Viktor Orbán blieben der Sitzung fern.
Magyar bezeichnet Sulyok als "Marionette" Orbáns. Der Regierungschef erklärte, seine Mitte-Rechts-Partei TISZA habe bei ihrem Wahlsieg im April ein klares Mandat zum Umbau des Staates erhalten. "Es wäre ein Verrat an der ungarischen Nation, wenn wir diese Verfassung nicht ändern würden." Sollte Sulyok das Gesetz nicht innerhalb von fünf Tagen unterzeichnen, werde das Parlament ein Amtsenthebungsverfahren einleiten.
Orbán soll nie wieder im Parlament sitzen
Die Verfassungsänderung beendet die Amtszeit des Staatsoberhaupts mit sofortiger Wirkung. Zudem begrenzt sie die Mandatsdauer von Parlamentsabgeordneten auf maximal zwölf Jahre. Dies würde auch Orbán verbieten, erneut für das Parlament zu kandidieren.
Der Fidesz-Parteichef hatte von 1998 bis 2002 und von 2010 bis zu seiner Abwahl im April regiert; er war von 1990 bis jetzt ununterbrochen Abgeordneter. Das Mandat, das Orbán bei der Wahl im April als Spitzenkandidat für die Fidesz errungen hatte, trat er nicht an. Aus Protest gegen die nun beschlossene Mandatsbegrenzung gab der Fidesz-Fraktionsvorsitzende Gergely Gulyas seinen Rücktritt bekannt.
Nach acht Jahren ist Schluss
Bereits Mitte Juni hatte das Parlament auf Betreiben Magyars mit Zweidrittelmehrheit eine Verfassungsänderung beschlossen, die die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf acht Jahre begrenzt. Sie soll verhindern, dass Orbán erneut Regierungschef wird. Auch Magyar könnte demnach höchstens einmal wiedergewählt werden.
Péter Magyar auf einer Pressekonferenz nach seinem Wahlsieg (im April)Bild: Attila Kisbenedek/AFP
Für Verfassungsrichter wird mit dem Beschluss der Abgeordneten eine Altersgrenze von 70 Jahren eingeführt. Davon betroffen sind aktuell vier der insgesamt 15 Verfassungsrichter, darunter der Präsident des Gerichts, Péter Polt, der als Orbán-loyal gilt.
Sulyok bittet um Konsil
Sulyok hatte einen Rücktritt abgelehnt und die Venedig-Kommission des Europarats um eine rechtliche Einschätzung der Reform gebeten. Er hat das vorwiegend repräsentative Amt seit diesem Jahr inne.
Die Grundgesetzänderung hatte im Vorfeld für Kontroversen gesorgt. Peter Techet, Ungarn-Experte am Institut für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) in Wien, sieht Magyars Vorgehen sowohl demokratisch als auch gesellschaftlich abgesichert. "Er hat vieles schon im Wahlkampf angekündigt, etwa das Ziel, Sulyok abzulösen", sagte Techet der Katholischen Nachrichten-Agentur.
Human Rights Watch: "Überstürzt"
Kritik kam nicht nur von der jetzigen Oppositionspartei Fidesz. Demokratieaktivisten zeigten sich ebenfalls besorgt. Human Rights Watch nannte die Verfassungsänderungen Ende Juni "überstürzt"; die Regierung riskiere, Fortschritte bei der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit zunichtezumachen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International machte deutlich, Sulyok habe Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren.
Magyars Rechts- und Freiheits-Partei verfügt in der Nationalversammlung über eine Zweidrittelmehrheit und kann die Verfassung daher im Alleingang ändern. TISZA will nach eigener Darstellung die von Orbán in seiner 16-jährigen Regierungszeit geschaffenen Machtstrukturen abbauen. Magyar zufolge soll im Herbst die Ausarbeitung einer komplett neuen Verfassung beginnen, die das von Orbán initiierte Grundgesetz ablösen soll.
jj/AR (dpa, afp, rtr, kna)